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SoVD: Entlastung der Sozialgerichte darf Rechtsschutz nicht einschränken

Geschrieben am 17-01-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der 1. Lesung des
Sozialgerichtsänderungsgesetzes (SGGArbGGÄndG) erklärt
SoVD-Vizepräsidentin Marianne Saarholz:

Der SoVD fordert, dass eine Entlastung der Sozialgerichte auf
keinen Fall zu einer Einschränkung des Rechtsschutzes für die
Bürgerinnen und Bürger führen darf. Klagen vor den Sozialgerichten
haben für die Versicherten existentielle Bedeutung, da es um ihre
Ansprüche auf Sozialleistungen geht. Der SoVD begrüßt daher, dass der
Gesetzentwurf auf mehrere Vorschläge des Bundesrates verzichtet, die
den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger stark beschneiden würden.

Der Bundesrat strebt nach wie vor an, für Verfahren an
Sozialgerichten Gebühren einzuführen. Gebühren wären für Menschen mit
geringem Einkommen eine unüberwindbare Hürde, um ihre berechtigten
Interessen wahrzunehmen. Daher lehnt der SoVD die Einführung von
Gebühren an Sozialgerichten ebenso ab wie die vom Bundesrat
geforderte Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichten. Auch
die vom Bundesrat angestrebte Einschränkung der
Berufungsmöglichkeiten wäre ein schwerer Eingriff in den Rechtsschutz
der Bürgerinnen und Bürger. Der Bundesrat will zudem die Möglichkeit
abschaffen, einen Gutachter eigener Wahl zu benennen. All dies würde
die Rechte von Klägern massiv einschränken.

In den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales sind bereits die Erkenntnisse aus der intensiven Debatte der
juristischen Fachöffentlichkeit eingeflossen. Der SoVD fordert die
Große Koalition daher auf, den untauglichen Vorschlägen des
Bundesrates in den parlamentarischen Beratungen eine klare Absage zu
erteilen.

Änderungsbedarf am Gesetzentwurf sieht der SoVD bei der
sogenannten Präklusions-Regelung. Danach soll ein Gericht Erklärungen
und Beweismittel zurückweisen können, wenn sie erst nach Ablauf einer
gesetzten Frist vorgelegt werden. Der SoVD lehnt diese Einschränkung
ab, da sie die "Waffengleichheit" zwischen Versicherten und
Leistungsträgern zu Lasten der Versicherten verschiebt. Diese
Regelung ist überflüssig: Es ist nicht erwiesen, dass damit die
Verfahren beschleunigt werden könnten. Außerdem gibt es bereits die
Möglichkeit, Fristen zu setzen.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43645
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43645.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de


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