2.2.2005 - Das Bundeskabinett hat am 2. Februar den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Auf der Grundlage des am 26. Juni 2004 in Kraft getretenen novellierten Telekommunikationsgesetzes (TKG) werden damit die bisher in der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung enthaltenen Regelungen in das TKG integriert. Zugleich wird der Schutz der Verbraucher vor Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern gestärkt.
Mit dem neuen Gesetzentwurf werden bei der Inanspruchnahme sogenannter Kurzwahldienste transparente Regelungen geschaffen, die Verbraucherrechte gestärkt und insbesondere der Schutz der Jugendlichen verbessert. Kurzwahldienste sind Servicedienste mit beispielsweise fünfstelligen Rufnummern, über die Mobilfunknutzer zahlreiche Dienstleistungen, wie etwa das Herunterladen von Klingeltönen, in Anspruch nehmen können.
Im Einzelnen:
- Die Anbieter von Kurzwahldiensten müssen künftig vor Abschluss von Abonnementverträgen dem Verbraucher die Vertragsbedingungen in einer SMS mitteilen. Erst wenn der Verbraucher diese bestätigt hat, kommt der Vertrag zustande. Der Abonnementvertrag ist jederzeit kündbar.
- Der Verbraucher kann daneben künftig verlangen, einen Hinweis zu erhalten, wenn die Entgeltansprüche aus Abonnementverträgen für Kurzwahldienste im jeweiligen Monat den Betrag von 20 ¤ überschreiten.
- Bei Kurzwahldiensten, die außerhalb von Abonnementverträgen erbracht werden, muss der Preis bei allen Angeboten ab einem Preis von 1 ¤ vor Abschluss des Vertrages angezeigt werden.
- Künftig muss bei jeder Call-by-Call-Verbindung, bei 0137-Rufnummern (sogenannte Televote-Rufnummern) und bei der Weitervermittlung durch einen Auskunftsdienst der Preis angesagt werden.
Mit der Stärkung der Verbraucherrechte schafft die Neuregelung gleichzeitig angemessene Rahmenbedingungen für die Unternehmen. Denn auch die Telekommunikationsunternehmen sind auf einen wirksamen Verbraucherschutz angewiesen. Nur wenn die Endnutzer sich darauf verlassen können, dass sie bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen über elektronische Medien vor Missbräuchen weitgehend geschützt sind, werden sie diese Medien auch umfassend nutzen. Ziel des Gesetzentwurfes ist es daher auch, im Interesse der Telekommunikationswirtschaft unseriösen Anbietern so weit wie möglich Einhalt zu gebieten.
Die Bekämpfung des Missbrauchs von Rufnummern bei der Nutzung elektronischer Medien ist der Bundesregierung ein besonderes Anliegen. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post konnte auf der Grundlage der von Bundesregierung in den vergangenen zwei Jahren initiierten gesetzlichen Regelungen bereits erfolgreich gegen den Missbrauch von Diensterufnummern und entgeltpflichtigen Kurzwahlrufnummern vorgehen. So wurden mehrere tausend Dialer vom Markt genommen und zahlreiche Mehrwertdiensterufnummern gesperrt.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll möglichst im Frühsommer in Kraft treten.
Weiterführende Informationen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften