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Bundessozialgericht weist Klage gegen BG-Monopol ab - Kein Verstoß gegen Europarecht

Geschrieben am 10-05-2006

Sankt Augustin (ots) -

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat gestern eine Klage
gegen das Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung abgewiesen. In
mündlicher Verhandlung führte das Gericht unter anderem aus, dass die
einschlägigen Regelungen des Europarechts keine Grundlage bieten, um
das öffentlich-rechtliche System der Berufsgenossenschaften - wie vom
Kläger gefordert - abzuschaffen. Das Gericht hält es nicht für
notwendig, die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Auch
einen Verstoß gegen das Grundgesetz kann das BSG nicht erkennen. Die
Klage hatte ein Rechtsanwalt initiiert, um damit die
Beitragsbescheide der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft
anzufechten. Mit diesem Urteil bestätigt das BSG seine bisherige
Rechtsprechung. Zuletzt vor drei Jahren hatte das Gericht das
deutsche System der gesetzlichen Unfallversicherung als
europarechtskonform beurteilt.

"Das Bundessozialgericht hat mit dieser Entscheidung die
Rechtsauffassung der Berufsgenossenschaften und aller unteren
Instanzen bestätigt", erklärt Dr. Joachim Breuer,
Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der gewerblichen
Berufsgenossenschaften (HVBG). Die Klage war zuvor schon vom
Sozialgericht Mannheim und vom Landessozialgericht Baden-Württemberg
abgewiesen worden. "Diese höchstrichterliche Entscheidung hat
besondere Bedeutung, weil derzeit noch eine Reihe ähnlicher Verfahren
in erster und zweiter Instanz anhängig sind." Das BSG habe mit seiner
außergewöhnlich schnellen Entscheidung deutlich machen wollen, dass
es diesen Klagen keinerlei Erfolgsaussichten einräumt, betont Breuer.

Die weiteren anhängigen Klagen gehen teilweise auf gezielte
Aktionen einzelner Interessensverbände und Anwaltskanzleien zurück.
Diese versuchen damit, deutsche Sozialgerichte zu einer Vorlage an
den Europäischen Gerichtshof zu bewegen und so das
Unfallversicherungsmonopol der Berufsgenossenschaften über den Umweg
des Europarechts auszuhebeln. "Verbände und Rechtsanwälte, die nach
dieser BSG-Entscheidung weiterhin Unternehmen in gerichtliche
Auseinandersetzungen treiben, handeln unverantwortlich und bestimmt
nicht im Interesse dieser Unternehmen", so Breuer.
Interessenskonflikte sollten besser im direkten Dialog und Austausch
ausgeglichen werden. "Dazu bietet unser System alle Möglichkeiten."

Aktenzeichen des Verfahrens: B 2 U 34/05 R


Originaltext: HVBG-Hauptverband Berufsgenossenschaften
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=18979
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_18979.rss2

Pressekontakt:

Andreas Baader
Tel.: 02241 231-2222
E-Mail: presse@hvbg.de


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