Bundessozialgericht weist Klage gegen BG-Monopol ab - Kein Verstoß gegen Europarecht
Geschrieben am 10-05-2006 |
Sankt Augustin (ots) -
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat gestern eine Klage gegen das Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung abgewiesen. In mündlicher Verhandlung führte das Gericht unter anderem aus, dass die einschlägigen Regelungen des Europarechts keine Grundlage bieten, um das öffentlich-rechtliche System der Berufsgenossenschaften - wie vom Kläger gefordert - abzuschaffen. Das Gericht hält es nicht für notwendig, die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Auch einen Verstoß gegen das Grundgesetz kann das BSG nicht erkennen. Die Klage hatte ein Rechtsanwalt initiiert, um damit die Beitragsbescheide der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft anzufechten. Mit diesem Urteil bestätigt das BSG seine bisherige Rechtsprechung. Zuletzt vor drei Jahren hatte das Gericht das deutsche System der gesetzlichen Unfallversicherung als europarechtskonform beurteilt.
"Das Bundessozialgericht hat mit dieser Entscheidung die Rechtsauffassung der Berufsgenossenschaften und aller unteren Instanzen bestätigt", erklärt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG). Die Klage war zuvor schon vom Sozialgericht Mannheim und vom Landessozialgericht Baden-Württemberg abgewiesen worden. "Diese höchstrichterliche Entscheidung hat besondere Bedeutung, weil derzeit noch eine Reihe ähnlicher Verfahren in erster und zweiter Instanz anhängig sind." Das BSG habe mit seiner außergewöhnlich schnellen Entscheidung deutlich machen wollen, dass es diesen Klagen keinerlei Erfolgsaussichten einräumt, betont Breuer.
Die weiteren anhängigen Klagen gehen teilweise auf gezielte Aktionen einzelner Interessensverbände und Anwaltskanzleien zurück. Diese versuchen damit, deutsche Sozialgerichte zu einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zu bewegen und so das Unfallversicherungsmonopol der Berufsgenossenschaften über den Umweg des Europarechts auszuhebeln. "Verbände und Rechtsanwälte, die nach dieser BSG-Entscheidung weiterhin Unternehmen in gerichtliche Auseinandersetzungen treiben, handeln unverantwortlich und bestimmt nicht im Interesse dieser Unternehmen", so Breuer. Interessenskonflikte sollten besser im direkten Dialog und Austausch ausgeglichen werden. "Dazu bietet unser System alle Möglichkeiten."
Aktenzeichen des Verfahrens: B 2 U 34/05 R
Originaltext: HVBG-Hauptverband Berufsgenossenschaften Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=18979 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_18979.rss2
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