Der Tagesspiegel: Spidla: Nokia-Mitarbeiter können mit Hilfen aus dem Brüsseler Sozialfonds rechnen / EU-Sozialkommissar kündigt Erweiterung der Brüsseler Anti-Diskriminierungsrichtlinie an
Geschrieben am 22-01-2008 |
Berlin (ots) - Berlin - EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla lässt offen, ob die von der Schließung des Nokia-Werks in Bochum betroffenen Mitarbeiter Hilfen des EU-Globalisierungsfonds in Anspruch nehmen können. Dies hänge auch von der Begründung eines entsprechenden Antrags der Bundesregierung ab, sagte Spidla dem "Tagesspiegel" (Mittwoch). Zuversichtlich zeigte sich der tschechische EU-Kommissar angesichts der Möglichkeit, dass die Europäische Union den Nokia-Beschäftigten mit Geldern aus dem Sozialfonds etwa bei Umschulungen oder bei der Weiterbildung hilft: "Im Rahmen des Sozialfonds gibt es Möglichkeiten, das ist keine Frage", sagte er.
Wenn ein Sozialplan aufgestellt und eine Gesamtstrategie für das weitere Verfahren am Standort Bochum erstellt werde, könnten auch Gelder aus dem EU-Sozialfonds fließen, sagte der EU-Kommissar. Aus dem Sozialfonds stehen Deutschland für die kommenden sieben Jahre insgesamt 9,38 Milliarden Euro zur Verfügung. Dieser Betrag sei bislang "sicher nicht" ausgeschöpft, erklärte Spidla.
Ob die Nokia-Mitarbeiter darüber hinaus auch Hilfszahlungen aus dem EU-Globalisierungsfonds erwarten könnten, bezeichnete Spidla hingegen als "offene Frage". Allein eine Betriebsverlagerung nach Rumänien - also innerhalb der EU - sei "kein wirklicher Anlass" für die Bundesregierung, um Gelder aus dem Globalisierungsfonds zu beantragen. Entscheidend sei, wie ein möglicher Antrag auf Hilfen aus dem Globalisierungsfonds von den deutschen Behörden begründet sei. Zuwendungen aus diesem Fonds seien denkbar, falls die geplante Schließung des Standortes Bochum "eine Konsequenz globaler Veränderungen" darstelle.
Spidla kündigte zudem für das kommende Halbjahr eine Erweiterung der Brüsseler Anti-Diskriminierungsrichtline an. Gegen Diskriminierungen müsse nicht nur am Arbeitsplatz vorgegangen werden, sondern beispielsweise auch bei der Vergabe von Krediten, sagte Spidla. Deutschland habe mit dem vor eineinhalb Jahren in Kraft getreten Gleichbehandlungsgesetz die Brüsseler Anti-Diskriminierungsrichtlinie gut umgesetzt, fügte der Kommissar hinzu. "Der Schutz, den es in Deutschland gibt, geht sehr weit", sagte er. Allerdings gebe es auch hierzulande in einigen Punkten bei der Umsetzung der Brüsseler Richtlinie noch Nachbesserungsbedarf. So bemängelte Spidla, dass in dem Gleichbehandlungsgesetz nur eine Frist von zwei Monaten vorgesehen ist, innerhalb der ein Anspruch auf Schadenersatz schriftlich geltend gemacht werden muss, beispielsweise nach einer abgelehnten Bewerbung um einen Arbeitsplatz.
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