Rheinische Post: Kommentar
Geschrieben am 22-01-2008 |
Düsseldorf (ots) - "Es ist fast unmöglich, die Fackel der Wahrheit durch ein Gedränge zu tragen, ohne jemandem den Bart zu versengen." Zeitungsmacher wie Zeitungsleser merken täglich, wie sehr dieser Satz zutrifft, den der deutsche Schriftsteller und Wissenschaftler Georg Christoph Lichtenberg vor über 200 Jahren seiner reichen Sammlung von Aphorismen hinzufügte. Licht ins Dunkel zu bringen, bleibt eine mitunter heikle Angelegenheit, und es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt jene gestärkt hat, die es in diesen unübersichtlichen Zeiten versuchen. Mehr denn je bedarf eine gut informierte Öffentlichkeit kritischer und mutiger Journalisten. Und nur eine gut informierte Öffentlichkeit ist wiederum in der Lage zu beurteilen, ob auch Journalisten ihre Aufgabe mit der nötigen Sorgfalt versehen. Aus dieser feinen Balance, zu der auch das Recht auf Gegendarstellung gehört, entsteht Transparenz, auf ihr gründet unsere Pressefreiheit. Doch diese Freiheit ist bedroht, wenn die Darstellung von Journalisten beliebig interpretiert werden darf, um daraus Forderungen nach Gegendarstellung abzuleiten. Das Signal aus Karlsruhe gegen derartige "Einschüchterungseffekte" macht Mut - Mut, mehr Fackeln durchs Gedränge zu tragen.
Originaltext: Rheinische Post Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_30621.rss2
Pressekontakt: Rheinische Post Redaktion Telefon: (0211) 505-2303
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