Gehb: Altfälle in den Schutz aufnehmen
Geschrieben am 23-01-2008 |
Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Anhörung zum Risikobegrenzungsgesetz und der Debatte zum Schutz von Kreditnehmern beim Darlehensverkauf erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Allen Kreditnehmern, die ihren Kredit ordentlich bedienen und bezahlen, sollte der Gesetzgeber die Sicherheit geben, dass der Erwerber eines Darlehens oder einer Grundschuld nur den tatsächlich ausstehenden Darlehensbetrag zurückfordern kann. Damit würde der Darlehensverkauf nicht eingeschränkt und gleichzeitig Häuslebauern und Unternehmern die Sicherheit gegeben, dass der neue Grundschuldgläubiger nicht den Nominalbetrag der Grundschuld vollstrecken kann. Zur Erreichung dieses Ziels wäre es denkbar, den Sicherungsvertrag bei Darlehens-/Grundschuldverkauf automatisch "mitwandern" zu lassen. Zusätzlich zu den Vorschlägen aus dem Bundesjustizministerium, die sich auf Neuabschlüsse beziehen, würde eine solche Lösung auch die bestehenden Kredite, also alle Altfälle, in den Schutz aufnehmen.
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