Heinen/Granold: Straftatbestand "Stalking" einführen
Geschrieben am 11-05-2006 |
Berlin (ots) - Anlässlich der ersten Lesung im Bundestag des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Stalking-Bekämpfungsgesetzes erklären die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Ute Granold MdB:
Es ist an der Zeit einen eigenen Straftatbestand für schwere Belästigung im Strafgesetzbuch einzuführen. Stalking, also die fortgesetzte Verfolgung, Belästigung und Bedrohung einer anderen Person gegen deren Willen, muss in unserer Gesellschaft ernst genommen und darf nicht als "Kavaliersdelikt" angesehen werden. Ein eigener Straftatbestand wird diesbezüglich Signalwirkung haben. Deshalb begrüßen wir die Gesetzesentwürfe der Bundesregierung und des Bundesrats.
Auch wird es durch das neue Gesetz möglich sein, die Opfer besser als bisher zu schützen. Während die Strafverfolgungsbehörden nach bisheriger Rechtslage oftmals warten müssen, bis es zur Eskalation gekommen ist, soll nach dem Gesetzesentwurf eine zeitlich begrenzte Ingewahrsamnahme des Belästigers möglich sein, um in bestimmten Situationen früher eingreifen und diese entschärfen zu können.
Um die breite Öffentlichkeit auf die Probleme des Stalking aufmerksam zu machen, wird sich die Gruppe der Frauen deshalb für eine Anhörung nach der ersten Lesung stark machen, um alle Facetten auszuleuchten und der Öffentlichkeit die Probleme der Opfer und der Rechtsverfolgung näher zu bringen.
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