Börnsen/Grindel: - Ja zur EU-Fernsehrichtlinie - Nein zum Productplacement
Geschrieben am 11-05-2006 |
Berlin (ots) - Aus Anlass des Expertengesprächs zur EU-Fernsehrichtlinie in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien am 10. Mai 2006 erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Kultur und Medien, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB, und der zuständige Berichterstatter, Reinhard Grindel MdB:
Die neue EU-Fernsehrichtlinie muss zügig verabschiedet werden. Deutschland muss dazu im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft einen entscheidenden Beitrag leisten. Auch in der digitalen Medienwelt bleibt das Fernsehen Kulturgut, das zur Information, Unterhaltung und Bildung beiträgt, und ist nicht nur Wirtschaftsgut. Deswegen müssen auch die neuen Medien Mindeststandards wie den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde unabhängig von der Übertragungsweise erfüllen.
Wir begrüßen die größere Flexibilität bei den vorgesehenen Werbebeschränkungen und unterstützen die Forderung der privaten Veranstalter nach eine Aufhebung der Begrenzung der täglichen Werbezeit. Weitergehende Vorschläge, wie eine umfassende Abschaffung von Werberegulierungen, dürfen hingegen den fairen Wettbewerb zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsendern nicht gefährden. Eine zu begrüßende wirtschaftliche Stärkung der Privaten darf im Rahmen der dualen Rundfunkordnung nicht zu einer Schwächung der öffentlich-rechtlichen Anstalten führen. Aus Gründen des Schutzes des künstlerischen Werkes und des Zuschauers sehen wir mit Skepsis einen ungebremsten Einsatz von Einzelspots. Wir lehnen die von der EU-Kommission vorgeschlagene Legalisierung von Productplacement ab. Das wäre ein Verstoß gegen das Gebot der Trennung von Werbung und Programm.
Wir begrüßen die im Richtlinienentwurf vorgesehene Einführung eines Rechts auf Kurzberichterstattung. Dabei kommt für uns aber nur ein Recht auf Zugang zum Ereignis und nicht ein Recht auf Zugriff auf das Sendesignal infrage. Wir gehen davon aus, dass die bestehenden Aufsichtsstrukturen des öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehens in Deutschland durch die Fernsehrichtlinie nicht verändert werden.
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