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Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD): Dringender Nachbesserungsbedarf bei Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Erbschaftsteuer

Geschrieben am 31-01-2008

Frankfurt am Main (ots) - Die Initiative Finanzstandort
Deutschland (IFD) nimmt zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur
Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts vom 11. Dezember
2007 Stellung. "Wir sehen im aktuellen Regierungsentwurf gute
Ansätze, jedoch ist es besonders für mittelständische Unternehmen von
zentraler Bedeutung, dass der Generationenwechsel reibungslos
verlaufen kann", sagt Rolf Friedhofen, Sherpa der IFD und
Finanzvorstand der HypoVereinsbank. "Die Sicherung der Arbeitsplätze
ist ein berechtigtes und bedeutsames Anliegen, gleichwohl ist es
wichtig, dass der Unternehmer in einer rezessiven Phase nicht durch
strenge Begünstigungsvoraussetzungen an den Rand der Insolvenz
gedrückt wird. Im umgekehrten Fall eines Aufschwungs sollte er
dagegen nicht an der Zuführung von Finanzmitteln gehindert werden.
Nicht zuletzt muss auch der administrative Aufwand für Unternehmer
und Finanzverwaltung zumutbar bleiben."

In Bezug auf den begünstigten Übergang von Betriebsvermögen
besteht besonders bei der Lohnsummenklausel dringender
Nachbesserungsbedarf. Um die Verschonungsregelung in vollem Umfange
nutzen zu können, muss ein Betrieb für die folgenden 10 Jahre
mindestens 70% der durchschnittlichen, jährlichen Lohnsumme der
letzten fünf Jahre vor dem Übertragungsstichtag erreichen. Dies
stellt sich in der Praxis als Hemmnis bei technologischen
In-novationen dar, die oft mit dem Generationenwechsel einhergehen.
Die Frist von 10 Jahren muss - so die Forderung der IFD - auf einen
noch überschaubaren Zeitraum von fünf Jahren verkürzt werden. Daneben
sollte der zu komplex geratene Mechanismus zur Berechnung der
Lohnsumme vereinfacht werden.

Die IFD kritisiert auch die lange Behaltensfrist von 15 Jahren, in
der ein Betrieb z.B. weder veräußert noch aufgegeben werden darf. Ein
solcher Zeitraum ist vor dem Hintergrund einer dynamischen
Entwicklung des wirtschaftlichen Umfeldes unzumutbar. Hier muss
ebenso eine Begrenzung auf maximal fünf Jahre erfolgen. Zudem sollte
in diesem Zeitraum die Unternehmensfortführung anteilig gewürdigt
werden, indem beispielsweise nach der Hälfte der Behaltensfrist
maximal 50% der Begünstigung rückwirkend entfallen. Darüber hinaus
schlägt die Initiative bei insolvenzgefährdeten Unternehmen eine
Deckelung der Nachbelastung mit Erbschaftsteuer auf die Hälfte des
Netto-Eigenkapitals vor.

Für problematisch hält die IFD auch die Benachteiligung von so
genanntem Verwaltungsvermögen wie z.B. vermietetem Grundbesitz oder
Wertpapieren. Wie bereits der Wirtschaftsweise Wolfgang Wiegard zu
Recht kritisiert, macht es volkswirtschaftlich keinen Sinn, zwischen
gutem und schlechtem Vermögen zu unterscheiden. Der Alles oder
Nichts-Charakter des vollständigen Ausschlusses von der
Verschonungsregelung bei Vorliegen eines Anteils an
Verwaltungsvermögen von mehr als 50% kann zudem zu unbilligen Härten
führen.

Daneben sollen generell solche Finanzanlagen, die innerhalb der
letzten zwei Jahre dem Betrieb erstmals zugerechnet wurden, nicht
begünstigt sein. Da auch zahlreiche Mittelständler die Kapitalmärkte
in Anspruch nehmen, Finanzanlagen tätigen und ein zeitgemäßes
Liquiditätsmanagement betreiben, ist eine solche Regelung untragbar.
So entstehende Vermögenswerte sind betriebsnotwendig und müssen daher
ohne zeitliche Begrenzung als begünstigt eingestuft werden.

Im Mittelstand sieht die IFD eine der Hauptstützen der deutschen
Wirtschaft. Da die aktuelle und zukünftige Ertragssituation eines
Betriebes seinen gemeinen Wert bestimmt, werden zukünftig besonders
ertragsstarke mittelständische Unternehmen auch im Falle erfüllter
Fortführungsklauseln höher belastet als vor der Reform. Das vom Staat
zur Begleichung der Steuerforderungen beanspruchte Kapital fehlt
diesen Unternehmen zur Expansion und zur Schaffung von
Arbeitsplätzen. Um diesen Effekt zu vermeiden, muss aus Sicht der IFD
eine Stundung der auf 15 Prozent des betrieblichen Vermögens sofort
fälligen Erbschaftsteuer, auch für Zwecke der Geschäftsausweitung,
ermöglicht werden. "Die Bildung von zusätzlichen Arbeitsplätzen
könnte zudem mit einem Erlass des gestundeten Betrages belohnt
werden", meint Hermann-Josef Lamberti, Sherpa der IFD und Mitglied
des Vorstands der Deutschen Bank AG. "Eine Orientierung an der
Lohnsumme, entsprechend der Beschränkung nach unten, wird hierbei den
administrativen Mehraufwand in Grenzen halten."

Auch sieht die IFD Probleme der Doppelbelastung von ein und
demselben Steuersubstrat durch die Erhebung von Erbschaftsteuer neben
der Einkommensteuer, so zum Beispiel bei privaten
Veräußerungsgewinnen, bei unterjährigen Zinserträgen aus
festverzinslichen Wertpapieren (Stückzinsen) und bei
Lebensversicherungserträgen. Aus Sicht der IFD ist es wichtig, dass
diese Doppelbelastung mit zwei Steuerarten, die sich ab 2009 durch
die Einführung der Abgeltungsteuer noch verschärft, durch
entsprechende Regelungen vermieden wird.

Die Einzelheiten der Bewertungsverfahren sollen in einer
Rechtsverordnung geregelt werden, die derzeit noch nicht vorliegt.
Diese Verlagerung auf eine untergesetzliche Regelung wird von der IFD
kritisch gesehen, weil der Gesetzesentwurf ohne die Rechtsverordnung
nicht vollumfänglich beurteilt werden kann. Sie muss deshalb so
zeitnah ausgearbeitet werden, dass deren Vorschriften und die damit
zu konkretisierenden Bürokratiekosten im laufenden
Gesetzgebungsverfahren parallel berücksichtigt werden können.

Über die IFD

Die IFD wurde 2003 ins Leben gerufen, um mit Innovationen und
gemeinsamen Aktivitäten einen Beitrag zur Stärkung des deutschen
Finanzstandorts zu leisten und damit Ideengeber und Katalysator für
Fortschritt mit Ziel eines nachhaltigen Wachstums zu sein.
IFD-Mitglieder sind Kreditinstitute und Unternehmen der
Versicherungswirtschaft gemeinsam mit Verbänden der Finanzwirtschaft,
der Deutschen Börse, der Deutschen Bundesbank und dem
Bundesministerium der Finanzen. Mehr als 200 Experten aus den
IFD-Mitgliedshäusern widmen sich Themen rund um die Schwerpunkte
"Stärkung des Wachstums", "Förderung von Innovation" sowie
"Mitgestaltung der Europäischen Finanzmarktintegration".

Die Mitglieder der IFD

Allianz Group Dresdner Bank, BayernLB, Bundesministerium der
Finanzen, Commerzbank, DekaBank, Deutsche Bank, Deutsche Bundesbank,
DZ BANK, Deutsche Börse, HypoVereinsbank, KfW Bankengruppe, Morgan
Stanley, Münchener-Rück-Gruppe, Bundesverband deutscher Banken,
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken,
Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft, Postbank. Assoziierte Mitglieder der IFD:
Citigroup, Goldman Sachs, JPMorgan, Lehman Brothers, Merrill Lynch,
UBS

Originaltext: IFD
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55919
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55919.rss2

Kontakt:

Für die IFD: Die PR-Steuerungsgruppe:
Christian Achilles,
Deutscher Sparkassen- und Giroverband, (030) 20 22 55 100

Torsten Albig,
Bundesministerium der Finanzen, (030) 22 42 32 27

Walter Allwicher,
Deutsche Börse, (069) 21 11 53 71

Dr. Christian Burckhardt,
Deutsche Bundesbank, (069) 95 66 21 57

Martin Halusa,
Dresdner Bank, (069) 26 35 07 50

Dr. Michael Helbig,
KfW Bankengruppe, (069) 74 31 96 31

Heiner Herkenhoff,
Bundesverband deutscher Banken, (030) 16 63 12 00

Dr. Rolf Kiefer,
DekaBank, (069) 71 47 79 18

Roland Klein,
CNC, (089) 59 94 58 122

Peter Kulmburg,
BayernLB, (089) 21 71 21 300

Dr. Christian Lawrence,
Münchener-Rück-Gruppe, (089) 38 91 54 00

Peter Pietsch,
Commerzbank, (069) 13 62 23 79

Dr. Detlev Rahmsdorf,
Deutsche Bank, (069) 91 03 64 24

Martin Roth,
DZ BANK, (069) 74 47 42 750

Melanie Schmergal,
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken,
(030) 20 21 13 20

Elke Strothmann,
Morgan Stanley Bank AG, (069) 21 66 15 53

Dr. Peter Schwark,
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft,
(030) 20 20 51 10


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