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Allg. Zeitung Mainz: Kommentar zur Raucherklage

Geschrieben am 12-02-2008

Mainz (ots) - Kein Anlass zu Wehklagen, aber auch nicht zu
Triumphgeheul! Im Rahmen einer Eilentscheidung, die der
rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof zur Klage von Gastwirten
gegen Vorschriften des Nichtraucherschutzgesetzes zu fällen hatte,
konnten die Richter kaum anders entscheiden, als jetzt aktenkundig
ist. Bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens dürfen demnach
"kleine Kneipen", die räumlich keine Möglichkeiten zur Separierung
von Rauchern und Nichtrauchern haben, weiterhin das Qualmen dulden.
Dies aber nur dann, wenn vor dem Lokal ein deutlich sichtbarer
Warnhinweis angebracht ist. Ob der tatsächlich so wirkt oder eher
wirbt, beantwortet sich für Raucher wie Nichtraucher wie von selbst.
Damit wird ein weiteres Mal der Vollzug eines gerade eben erst
beschlossenen Gesetzes von Justitia persönlich gestoppt. Schlampige
Arbeit des Gesetzgebers bedeutet das im konkreten Fall. Denn
tatsächlich ist nicht zu bestreiten, dass die Wirte der "kleinen
Kneipen" existenziell bedroht sind, weil sie nun mal bestimmungsgemäß
dem Konsum von Alkohol in Verbindung mit dem Genuss von Nikotin
dienen. Dies mag man mögen oder nicht, aber neu ist der Sachverhalt
keineswegs, so dass er ohne weiteres auch vorab hätte bedacht werden
können.
Schade, dass damit das unbedingt berechtigte Bemühen um konsequenten
Nichtraucherschutz einen Rückschlag erleidet. Mal sehen, wer als
nächstes vor Gericht zieht und Recht bekommt. Bei einer
sorgfältigeren Ausformulierung des Gesetzestextes, vielleicht aber
auch bei Beachtung genau der Einwände mutmaßlich Benachteiligter, wie
sie jetzt vor Gericht Gehör fanden, wäre dem Land die Pleite erspart
geblieben.  Und dem Bürger ein Kopfschütteln.

Originaltext: Allgemeine Zeitung Mainz
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65597
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65597.rss2

Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Melanie Wied
Telefon: +49-(0)6131/48-5987
Fax: +49-(0)6131/48-5868
crossmedia@vrm.de


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