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Mitteldeutsche Zeitung: Fünf-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen Staatsrechtler Battis begrüßt Karlsruher Urteil

Geschrieben am 13-02-2008

Halle (ots) - Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis hat das
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Abschaffung der
Fünf-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein
begrüßt. "Das war zu erwarten", sagte er der in Halle erscheinenden
"Mitteldeutschen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe). "Die Prozent-Hürde
ist gleichheitswidrig, weil sie verfälscht. Man hat gesagt, das ist
gerechtfertigt als Erfahrung aus der Weimarer Republik, um ein
arbeitsfähiges Parlament zu haben. Aber auf kommunaler Ebene gibt es
überhaupt keine Parlamente. Das ist Kommunalverwaltung. Und deshalb
bedarf es nicht des hohen politischen Schutzes, dessen es für
Parlamente bedarf. Das ist der innere Grund für diese Entscheidung."
Battis erklärte weiter: "In fast allen Ländern gibt es die
Fünf-Prozent-Hürde nicht mehr. Deshalb sind die Konsequenzen eher
bescheiden." Dass die Fünf-Prozent-Hürde bei Parlamentswahlen weiter
erforderlich sei, zeige das Beispiel Italien, betonte der
Rechtsprofessor von der Berliner Humboldt-Universität. Ihr Fehlen
sorge dort für ein zersplittertes Parteiensystem und entsprechend
instabile Regierungen.

Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung
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Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Chefredaktion
Tel.: 0345 565 4300


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