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ots.Audio: Die Nebenkostenfalle - wie man die Abrechnung des Vermieters kontrolliert

Geschrieben am 15-02-2008

Hamburg (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Viele Mieter werden in den nächsten Wochen unangenehme Post
bekommen: Die Rede ist von der alljährlichen Nebenkostenabrechnung,
die die Vermieter versenden und in der sie oft happige
Nachforderungen stellen. Um rund ein Viertel sind die so genannten
Wohnnebenkosten in den letzten Jahren gestiegen. Das
Wirtschaftsmagazin GELDidee rät deshalb, die Abrechnung genau zu
prüfen. Welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen, sind
gesetzlich genau festgelegt, erklärt Chefredakteur Christian
Fälschle:

O-Ton: 19 sec
"Beispielsweise kann umgelegt werden Kosten für die Heizung,
Warmwasser, Versicherung, Hausmeistertätigkeiten, Gartenpflege etc.
pp. Wichtig für alle Mieter ist allerdings, alle Kosten müssen in der
Rechnung angegeben werden und vor allem auch für den Mieter
nachvollziehbar sein."

Viele Nebenkostenabrechnungen sind fehlerhaft oder unvollständig.
Damit sollten sich Mieter nicht abspeisen lassen:

O-Ton: 26 sec
"Wenn Angaben fehlen, sollte man also zunächst nicht sofort bezahlen
und den Beitrag überweisen, sondern erst einmal Widerspruch einlegen.
Dazu hat man immer ein Jahr Zeit, es ist natürlich gegenüber dem
Vermieter am besten, wenn man das innerhalb von vier Wochen macht,
ein kurzes formloses Schreiben reicht dafür. Außerdem kann man
natürlich als Mieter beim Vermieter Einsicht in alle
Originalrechnungen verlangen."

Wenn man sich nicht sicher ist oder wenn es keine gütliche
Einigung mit dem Vermieter gibt, sollte man sich bei einem Experten
Rat holen:

O-Ton: 20 sec
"Eine gute Idee ist es sicherlich, sich an einen der vielen
Mietervereine zu wenden. Noch sicherer ist eine
Mietrechtsschutzversicherung, die kostet im Schnitt zwischen 50 und
100 Euro im Jahr. Diese übernimmt dann auch die Kosten für einen
Fachanwalt, für ein Gerichtsverfahren und zahlt auch die Kosten der
Gegenseite, wenn man verliert."

Wenn man eine solche Versicherung abschließen will, sollte man
aber nicht warten, bis man Ärger mit dem Vermieter hat, empfiehlt die
GELDidee. Denn der Rechtsschutz greift in der Regel erst nach drei
Monaten, deswegen sollte man sich frühzeitig anmelden.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: GELDidee
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8318
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8318.rss2

Pressekontakt:
Kontakt: Bauer Verlagsgruppe, Kommunikation und Presse Hamburg, Berit
Sbirinda, Tel: 040 / 3019-1027, berit.sbirinda@bauerverlag.de


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