Uhl/Grindel: Mehr Sicherheit - weniger Bürokratie
Geschrieben am 22-02-2008 |
Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen 2./3. Lesung eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB und der zuständige Berichterstatter, Reinhard Grindel MdB:
Nach intensiven und erfolgreichen Verhandlungen ist es der Koalition gelungen, zukunftweisende Regelungen im Waffenrecht zu schaffen.
Dabei wurden auch die in der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 13. Februar 2008 gewonnenen Erkenntnisse berücksichtigt.
Entsprechend einer Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der letzten Legislaturperiode hat die Koalition ein Verbot des Führens von sog. Anscheinswaffen erlassen. Diese Regelung ist wegen des Drohpotentials dieser Nachbildungen von Schusswaffen sowie der Probleme der Polizei aufgrund der Verwechslungsgefahr notwendig. Ohnehin erlaubungspflichtige Waffen (z. B. Offroad-Jugendwaffen) sind dabei wegen der nachgewiesenen Sachkunde und Zuverlässigkeit ihres Trägers von der Regelung für Anscheinwaffen ausgenommen.
Bei der umstrittenen Nachfolgeregelung für das zum 1. April 2008 auslaufende "Erbenprivileg" ist es der Koalition gelungen, eine unbürokratische und sinnvolle Lösung zu finden.
Für Jäger, Sportschützen und Sammler, die bereits berechtigt Waffen besitzen, gilt die Blockierungspflicht der Erbwaffen nicht. Für Schusswaffenmodelle, für die kein angemessenes technisches Blockiersystem vorhanden ist, können Ausnahmen von der Blockierung zugelassen werden.
Angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen und der wachsenden Bedrohungen im öffentlichen Raum haben sich die Koalitionsfraktionen geeinigt, das Führen von Hieb- und Stoßwaffen und von Messern mit einhändig feststellbarer Klinge oder feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm zu verbieten. Dieses Verbot gilt nicht, sofern für das Führen des Gegenstandes ein berechtigtes Interesse wie z. B. Berufsausübung, Sport oder Brauchtumspflege vorliegt. Damit die Polizei bereits im Vorfeld einer Gewalttat oder einer Provokation einschreiten kann, wurde ein Ordnungwidrigkeitentatbestand für den Verstoß gegen das Führungsverbot für Anscheinswaffen und gegen das Führensverbot für Hieb- und Stoßwaffen und bestimmte Messer geschaffen.
Bei der Umsetzung des VN-Schusswaffenprotokolls wurde im Interesse der Hersteller und Händler auf den zunächst vorgesehenen erheblichen bürokratischen Aufwand verzichtet. Wesentliche Teile erlaubnispflichtiger Schusswaffen werden nun nur mit einer Seriennummer gekennzeichnet und in Waffenbüchern erfasst, wenn sie einzeln gehandelt werden. Komplettwaffen werden nur auf dem Lauf (Langwaffe) bzw. auf dem Griffstück (Kurzwaffe) markiert. Kulturhistorisch bedeutsame Sammlungen sind von dieser Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
Um den für Nachwuchsgewinnung für internationale Sportveranstaltungen dringend erforderlichen frühzeitigen Beginn des schießsportlichen Trainings junger Sportschützen zu ermöglichen, wurde im Gesetz klargestellt, dass bei Öffentlichkeitsveranstaltungen anerkannter Schießsportverbände Ausnahmen von den Alterserfordernissen vorgenommen werden können. Wegen der unterschiedlichen Verwaltungspraxis bei der Bewilligung von Ausnahmen vom Mindestalter zur Förderung des Leistungssports bei einzelnen jungen Schützen wird auf eine einheitliche und unbürokratische Handhabung hingewirkt werden.
Die Koalition hat mit den neuen waffenrechtlichen Vorschriften ihren gemeinsamen politischen Willen umgesetzt und Regelungen geschaffen, die die Sicherheit im öffentlichen Raum erhöhen und gleichzeitig die immer wieder beklagten bürokratischen Belastungen für die rechtstreuen legalen Waffenbesitzer deutlich gesenkt.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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