Zeitungsverleger: Karlsruher Urteil setzt dem Gesetzgeber enge Grenzen
Geschrieben am 27-02-2008 |
Berlin (ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung als "dringend notwendige Klarstellung" begrüßt. Zwar wäre es konsequenter gewesen, Online-Durchsuchungen gänzlich zu verbieten, doch knüpfe das Bundesverfassungsgericht die Durchsuchung an sehr hohe rechtliche Hürden, sagte ein Sprecher des BDZV heute in Berlin. Jetzt müsse allerdings mit großer Sensibilität darauf geachtet werden, dass die engen Vorgaben des Karlsruher Urteils in den Gesetzen und Gesetzgebungsverfahren auch tatsächlich berücksichtigt würden.
Originaltext: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6936 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6936.rss2
Pressekontakt: Hans-Joachim Fuhrmann Telefon: 030/ 726298-210 E-Mail: fuhrmann@bdzv.de
Anja Pasquay Telefon: 030/ 726298-214 E-Mail: pasquay@bdzv.de
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