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Falk: Verdoppelung der Entschädigungs-Renten für Contergan-Geschädigte anerkennt ihre Lebensleistung

Geschrieben am 27-02-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der Entscheidung der beiden
Geschäftsführenden Fraktionsvorstände von CDU//CSU und SPD, einen
Gesetzentwurf zur Verdoppelung der Entschädigungsrenten für
Contergan-Opfer auf den parlamentarischen Weg zu bringen, erklärt die
Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse
Falk MdB:

Der gemeinsame Beschluss, Contergan-Geschädigte, die massiv unter
den Spätfolgen ihrer Behinderung leiden, finanziell sehr viel besser
zu unterstützen ist richtig und angemessen.

Mit dieser Entscheidung wird auch die Lebensleistung der
Contergan-Geschädigten anerkannt, die sich in bewundernswerter Weise
ihren Platz in Familie und Beruf erkämpft und ihre Selbständigkeit
mit großem eigenen Engagement und Selbstbewusstsein erstritten haben.
Das bis 1961 rezeptfrei erhältliche Schlafmittel Contergan löste
einen der größten Medizinskandale aus. Weltweit kamen 10.000 Kinder
zum Teil schwer fehlgebildet zur Welt. Die meisten Opfer gab es in
Deutschland.

Aus den Mitteln einer 1971 errichteten Stiftung, in die neben der
Verursacherfirma Grünenthal auch der Bund Zahlungen leistete, wurden
Entschädigungsrenten an die Opfer gezahlt, die je nach Schwere der
Schädigung aktuell zwischen 121 Euro und 545 Euro monatlich liegen.
Da die Mittel der Stiftung seit 1997 aufgebraucht sind, erfolgen die
Zahlungen seitdem vollständig aus Bundesmitteln.

Die heute rund 50-jährigen Contergan-Opfer leiden unter Spätfolgen
ihrer Schädigung, die damals überhaupt nicht absehbar waren. Die
jahrelangen Fehlbelastungen von Wirbelsäule und Gelenken haben
Schmerzzustände und auch psychische Belastungen zur Folge.
Erschwerend für die persönliche Situation der Opfer kommt hinzu, dass
mit ihrem Älterwerden auch ihre Familienangehörigen älter werden, auf
deren Hilfe und Unterstützung sie angewiesen sind. Mit zunehmendem
Alter sind sie daher immer stärker auf außerhäusliche Hilfe
angewiesen.

Angesichts des Umfangs der Beeinträchtigungen, die weder durch
Leistungen der Conterganstiftung noch der Sozialgesetze ausreichend
abgefangen werden können (z.B. Haushaltshilfen, vorzeitiges
Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, Renteneinbußen), ist die
Verdoppelung der monatlichen Renten angemessen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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