Bernhardt/von Stetten: Anhörung zur Erbschaftsteuer bestätigt Auffassung der Union
Geschrieben am 05-03-2008 |
Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Anhörung zum Entwurf eines Erbschaftsteuerreformgesetzes im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, sowie der zuständige Berichterstatter in der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Christian Freiherr von Stetten MdB:
Die öffentliche Anhörung des Finanzausschusses zur Neuregelung der Erbschaftsteuer bestätigt in weiten Teilen die Auffassung der Union. Dies gilt zum einen für die beabsichtigten entlastenden Maßnahmen. Die Anhörung hat u. a. deutlich gemacht, dass die mit der Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einhergehende zwingende Höherbewertung nicht dazu führen darf, dass insbesondere die selbst genutzte Wohnimmobilie beim Generationenübergang künftig stärker belastet wird. Deshalb ist es richtig, dass der vorliegende Gesetzentwurf auf Initiative der Union eine massive Anhebung der Freibeträge vor allem für Ehegatten, Kinder und Enkelkinder vorsieht.
Des Weiteren hat die Anhörung auch deutlich gemacht, dass bei der Übertragung eines Unternehmens auf die nächste Generation eine weitgehende steuerliche Entlastung unbedingt notwendig ist, um den Erhalt von Arbeitsplätzen beim Unternehmensübergang langfristig zu sichern. Um dies zu erreichen, sieht der Gesetzentwurf eine umfangreiche Verschonung des betrieblichen Vermögens vor; dafür hatte sich die Union von Anfang an eingesetzt.
Zum anderen hat die Anhörung aber auch gezeigt, dass bei verschiedenen Maßnahmen der vorgesehenen Neuregelung noch Optimierungsbedarf besteht; in vielen Punkten haben die Sachverständigen Vorschläge unterbreitet, für die sich auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 15. Februar 2008 ausgesprochen hat.
Die Union wird sich insoweit für weitere Verbesserungen einsetzen und gemeinsam mit den Sozialdemokraten nach angemessenen Lösungen suchen. Dabei handelt es sich u. a. um folgende Punkte:
- Verkürzung der 15-jährigen Behaltensfrist und Vermeidung des sog. Fallbeileffekts bei der Verhaftungsregelung,
- Vermeidung unnötiger Bürokratie bei der Lohnsummenklausel,
- Ausgestaltung eines günstigeren Tarifverlaufs bei Geschwistern, Nichten und Neffen in der Steuerklasse II,
- Berücksichtigung branchenspezifischer Besonderheiten bei der Zuordnung zum nicht begünstigten Verwaltungsvermögen insbesondere im Hinblick auf die Land- und Forstwirtschaft sowie die Immobilienwirtschaft,
- Vermeidung einer unangemessenen Doppelbelastung von Erbschaftsteuer und Einkommensteuer.
Wir sind zuversichtlich, dass wir den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialdemokraten weiter verbessern und in einem zügigen Verfahren einvernehmlich und zeitnah in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag verabschieden.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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