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Allg. Zeitung Mainz: Ein Mörder lebt nicht schlecht (Kommentar zu Gäfgen)

Geschrieben am 05-03-2008

Mainz (ots) - Der verurteilte Kindermörder Magnus Gäfgen will das
Land Hessen auf Schmerzensgeld verklagen, weil ihm der
stellvertretende Frankfurter Polizeipräsident Daschner während der
Ermittlungen mit Folter gedroht hatte. So weit, so gut. Wir leben in
einem Rechtsstaat. Das heißt unter anderem: Auch ein verurteilter
Kindermörder kann versuchen, einen solchen Schmerzensgeldanspruch vor
Gericht geltend zu machen - und er bekommt dafür Prozesskostenhilfe,
also einen Zuschuss, der aus Steuermitteln finanziert wird. Das sagt
das Bundesverfassungsgericht - und kurz nach Bekanntwerden dieser
Entscheidung fordert Gäfgens Anwalt, man müsse auch eine "Verwicklung
der Regierung" in die seinerzeitige Folterandrohung untersuchen. Zur
Aufklärung dieses Aspekts werden dann womöglich weitere Steuergelder
eingesetzt. Auch das hält der Rechtsstaat aus. Allerdings drängt
sich bei Gäfgen der Verdacht auf, er lege es knallhart darauf an
auszuprobieren, wie weit er gehen kann, und ob es nicht möglich ist,
den Rechtsstaat - im sprichwörtlichen Sinn - am Nasenring über den
Anger zu führen. Noch gut in Erinnerung sind Gäfgens Bemühungen,
unter seinem Namen eine Stiftung zu gründen, die angeblich
jugendlichen Opfern von Gewalttaten helfen sollte. Alles spricht
dafür, dass es der verurteilte Kindermörder Gäfgen vor allem darauf
abgesehen hat, sich wichtig zu machen. Damit verhöhnt er wie von
selbst sein Opfer. Wenn die Familie des ermordeten Jakob von Metzler
versuchen würde, von Gäfgen Schmerzensgeld für das von ihm
verschuldete Leid einzufordern, würde er vermutlich kalt lächelnd auf
seine Mittellosigkeit verweisen. Es lebt sich eben nicht schlecht als
Mörder in einem Rechtsstaat.

Originaltext: Allgemeine Zeitung Mainz
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65597
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Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
crossmedia@vrm.de


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