Stübgen/Silberhorn: Sachverständige fordern neue Formen der Zusammenarbeit zwischen nationalen Parlamenten
Geschrieben am 06-03-2008 |
Berlin (ots) - Zu dem Expertengespräch zum Thema "Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts" im EU-Ausschuss am 5. März 2008 erklären der europapolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Stübgen MdB, und der zuständige Berichterstatter, Thomas Silberhorn MdB:
Die gestern angehörten Experten haben die Zustimmung zum Vertrag von Lissabon mit seinen Neuerungen im Bereich Justiz und Inneres mit der Maßgabe empfohlen, dass der Bundestag seine Beteiligungsrechte sowohl im Hinblick auf die Subsidiaritätskontrolle als auch gegenüber der eigenen Regierung aktiver ausübe. Die nationalen Parlamente müssten zum Anwalt der Subsidiarität, der Verhältnismäßigkeit und der Bürgerrechte werden. Die Rechtsetzung im Bereich Justiz und Inneres habe einen überdurchschnittlich wachsenden Anteil an der Gesetzgebungstätigkeit der EU (ca. 20 Prozent ihrer legislativen Aktivität). Mit dem Vertrag von Lissabon würden nur noch wenige Regelungsmaterien im Bereich Justiz und Inneres in der alleinigen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verbleiben. Dies gelte zum Beispiel für den Polizeibereich, wo es auch grenzüberschreitend nach wie vor lediglich die intergouvernementale Zusammenarbeit gebe, sowie bei der Steuerung der Einwanderung und beim Zugang von Bürgern aus Drittstaaten auf die Arbeitsmärkte.
Die Sicherstellung, dass das Strafrecht weiterhin nur eine "Ultimaratio"-Funktion einnimmt, könne durch die im Vertrag von Lissabon neu eingeführten Rechte der Subsidiaritätseinrede und der Subsidiaritätsklage gewährleistet werden, da im Rahmen der Subsidiaritätsprüfung immer auch die Kompetenzgrundlage und die Verhältnismäßigkeit der Gesetzgebungsvorschläge zu prüfen sei. Die Sachverständigen riefen die nationalen Parlamente dazu auf, von der EU-Kommission zukünftig eine präzisere Begründung für neue EU-Rechtsakte einzufordern. Dies gelte auch für die Prüfung der Rechtmäßigkeit durch den EuGH. Die CDU/CSU- Bundestagsfraktion unterstützt diese Forderung nachdrücklich.
Die Subsidiaritätskontrolle ist eine "Frischzellenkur" für die nationalen Parlamente und kann helfen, die öffentliche Aufmerksamkeit für die EU zu steigern. Dazu müssen insbesondere die Fraktionen in Europa neue Organisationsformen finden, um die Vernetzung der nationalen Parlamente zur Inanspruchnahme ihrer Kontrollrechte rasch zu organisieren.
Des Weiteren forderten die Experten den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der durch den Vertrag von Lissabon ermöglicht werde. Nur so unterliege auch das Handeln der europäischen Institutionen dieser Konvention. Die notwendigen Anpassungen bei der EMRK selbst, die für einen Beitritt der EU zu dieser Konvention nötig seien, würden bereits vorbereitet. Man sei zuversichtlich, dass diese bis 2009 erreicht werden könnten. Zugleich müsse unbedingt die Unterfinanzierung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte korrigiert werden, der die Einhaltung der EMRK überwache.
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