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Bleser/Klöckner: Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung schnell umsetzen

Geschrieben am 11-03-2008

Berlin (ots) - Zur Ankündigung des
Bundesverbraucherschutzministers Horst Seehofer und der
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, endlich gegen belästigende
Anrufe gesetzlich vorzugehen, erklären der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter
Bleser MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:

Wir begrüßen die Einsicht der federführenden
Bundesjustizministerin Zypries nach monatelangen Aufforderungen
endlich dem Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu folgen.
Anreize für illegale Anrufe darf es nicht länger geben, und
Vertragsbindungen müssen hinterfragt werden. Unerbetene Werbeanrufe
sind für jeden belästigend und schädigen das Image der Unternehmen,
die sich an Recht und Gesetz halten.

Noch im vergangenen Jahr leugnete das SPD-Ministerium
Handlungsbedarf. Schritt für Schritt konnte auch die
Bundesjustizministerin von weiterführenden Maßnahmen überzeugt
werden. Schade nur, dass sie ihre neuen Vorschläge nur häppchenweise
auf Pressekonferenzen präsentiert, so dass eine schnelle gesetzliche
Regelung bisher nicht möglich war. Erst vor einigen Monaten hatte
sich die Justizministerin auf Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
bereit erklärt, Maßnahmen gegen unerlaubte Telefonwerbung
vorzustellen und anschließend die Einführung eines
Bußgeldtatbestandes und das Verbot der Rufnummernunterdrückung bei
gewerblichen Anrufen vorgeschlagen. Ebenso wird mit der Erweiterung
des Widerrufsrechts auf Lotterie und Gewinnspiele der Forderung der
Union nachgekommen. Denn auch dies hat die CDU/CSU-Bundestagfraktion
bereits vor einiger Zeit als Ergebnis einer internen Anhörung als
Anregung an das Bundesjustizministerium gegeben.

Vor allem Verträge bzw. Vertragswechsel im
Telekommunikationsbereich, bei denen der Verbraucher die konkrete
Leistungserbringung bzw. die Umstellung der Leistung nicht bemerkt,
müssen künftig schriftlich noch einmal bestätigt werden. Ein neuer
Vertragspartner muss also bei einem bestehenden Vertragsverhältnis
schriftlich nachweisen, dass der Kunde wechseln will. Damit wird eine
Vertragsumstellung ohne Wissen des Verbrauchers unterbunden. Dieses
Verfahren hat sich schon im Strombereich bewährt. Ähnliche Probleme
wie bei der Telefonumstellung können aber auch in anderen Bereichen
auftauchen. Deshalb ist es wichtig zu prüfen, inwieweit eine solche
Regelung ausgeweitet werden muss.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Ministerin das
Problem nicht länger ignoriert und zusammen mit
Bundeswirtschaftsminister Michael Glos und
Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer gesetzlich aktiv wird.
Jetzt gilt es, die Vorhaben schnell umzusetzen und im
parlamentarischen Verfahren genau zu prüfen, ob noch weitergehende
Änderungen sinnvoll sind.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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