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Telefonspam - Maßnahmenpaket der Bundesregierung bestätigt DDV-Positionen

Geschrieben am 11-03-2008

Wiesbaden (ots) - Der Deutsche Direktmarketing Verband DDV sieht
sich durch das heute von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und
Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer vorgestellte
Maßnahmenpaket gegen unerlaubte Telefonwerbung in seinen Positionen
bestätigt. So wurde die im Vorfeld geforderte Einführung einer
Klausel zur schwebenden Unwirksamkeit von Verträgen, die durch
unlautere Telefonie zustande gekommen sind, nicht mehr aufgegriffen.
Der DDV hatte sich seit Monaten vehement gegen diese Forderung
ausgesprochen.

Patrick Tapp, DDV-Vizepräsident Public Affairs und
Verbraucherdialog: "Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass die Politik
sich nach langen, teilweise irreführenden Diskussionen zu einem
sinnvollen Verbraucherschutz entschlossen hat. Eine Klausel zur
schwebenden Unwirksamkeit mündlich geschlossener Verträge hätte den
Begriff "Verbraucherschutz" ad absurdum geführt." So wäre die ganze
Beweislast über die Unlauterkeit und damit über die Unwirksamkeit des
Vertrages dem Bürger aufgebürdet worden.

Gegen die in dem Maßnahmenpaket vorgestellten Regelungen wie z.B.
eine Untersagung der Rufnummernunterdrückung hat der DDV keinerlei
Einwände. Patrick Tapp: "Diese Maßnahmen spiegeln unseren Anspruch an
eine hohe Transparenz und Qualität unserer Leistungen." Seine
Position bezüglich einer Einführung des Bußgeldes bei Telefonspam hat
der Verband bereits mehrfach deutlich gemacht. So hält der DDV ein
Bußgeld für unnötig, die Beibehaltung des bestehenden Klageverfahrens
im Rahmen eines Ordnungsgeldverfahrens sei der einzig sinnvolle
Schutz vor Telefonspam. Patrick Tapp: "Entsprechende Urteile aus der
jüngsten Vergangenheit zeigen, dass das Ordnungsgeld funktioniert,
wenn Richter den Rahmen von bis zu 250 000 Euro auch wirklich bereit
sind, auszuschöpfen. Ordnungsgelder in Höhe von mehreren
hunderttausend Euro können nachhaltige Störer abschrecken, weil sich
das Vertriebsinstrument Telefon bei den üblichen niedrigen Margen
dann nicht mehr lohnt." Dem Maßnahmenpaket zufolge sollen Verstöße
gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung künftig
lediglich mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden
können.

Der Deutsche Direktmarketing Verband ist der größte nationale
Zusammenschluss von Direktmarketing-Unternehmen in Europa und einer
der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland. Er
vertritt die Interessen von Dienstleistern und werbungtreibenden
Unternehmen der gesamten Dialogmarketingbranche.

Originaltext: Dt. Direktmarketing Verband e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/56536
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_56536.rss2

Pressekontakt:
Nanah Schulze, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit DDV,
Telefon: 06196/7666593, 0172 / 9046008, E-Mail: n.schulze@ddv.de,
www.ddv.de


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