WAZ: Urteil im Bundeswehr-Prozess - Keine Privilegien - Leitartikel von Stefan Wette
Geschrieben am 12-03-2008 |
Essen (ots) - Lang hat's gedauert. Dreieinhalb Jahre nach den "Foltervorwürfen" von Coesfeld hat das Landgericht Münster ein Urteil gefällt und den angeklagten Soldaten differenziert Schuld zugewiesen oder sie freigesprochen. Dass Richter Mattonet die Kammer "an den Rand unserer Fähigkeiten" gebracht sah, ist seiner subjektiven Sicht geschuldet. Es gibt auch andere komplizierte Verfahren, die gemeistert werden. Dieser Prozess hat gezeigt, dass die Bundeswehr keine verschworene Gemeinschaft ist, sondern mitten in unserer Gesellschaft lebt und sich dort verantworten muss. Interne Verstöße, die den Rahmen sprengen, werden von der ordentlichen Gerichtsbarkeit geahndet. Da gibt es für Soldaten keine Privilegien. Ihre Stellung hat den Angeklagten eher Nachteile gebracht. Durch das große öffentliche Interesse fühlte die Justiz sich verpflichtet, Flagge zu zeigen. Ein Mammutprozess mit immensen Kosten war die Folge. Was hätte jeder einzelne dieser Soldaten im Einzelprozess vor dem Amtsrichter bekommen? Man ist kein Prophet, um bei fehlendem Interesse der Opfer an der Strafverfolgung niedrigere Strafen zu erwarten.
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