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WAZ: Urteil im Bundeswehr-Prozess - Keine Privilegien - Leitartikel von Stefan Wette

Geschrieben am 12-03-2008

Essen (ots) - Lang hat's gedauert. Dreieinhalb Jahre nach den
"Foltervorwürfen" von Coesfeld hat das Landgericht Münster ein Urteil
gefällt und den angeklagten Soldaten differenziert Schuld zugewiesen
oder sie freigesprochen. Dass Richter Mattonet die Kammer "an den
Rand unserer Fähigkeiten" gebracht sah, ist seiner subjektiven Sicht
geschuldet. Es gibt auch andere komplizierte Verfahren, die
gemeistert werden.
Dieser Prozess hat gezeigt, dass die Bundeswehr keine verschworene
Gemeinschaft ist, sondern mitten in unserer Gesellschaft lebt und
sich dort verantworten muss. Interne Verstöße, die den Rahmen
sprengen, werden von der ordentlichen Gerichtsbarkeit geahndet. Da
gibt es für Soldaten keine Privilegien.
Ihre Stellung hat den Angeklagten eher Nachteile gebracht. Durch das
große öffentliche Interesse fühlte die Justiz sich verpflichtet,
Flagge zu zeigen. Ein Mammutprozess mit immensen Kosten war die
Folge. Was hätte jeder einzelne dieser Soldaten im Einzelprozess vor
dem Amtsrichter bekommen? Man ist kein Prophet, um bei fehlendem
Interesse der Opfer an der Strafverfolgung niedrigere Strafen zu
erwarten.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55903
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Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-2727
zentralredaktion@waz.de


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