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Schwarzer Tag für den Verbraucherschutz / Apotheker fordern nach "dm"-Urteil Politik zum Handeln auf

Geschrieben am 13-03-2008

Berlin (ots) - 13. März 2008 - Das Bundesverwaltungsgericht
(BVerwG) in Leipzig hat heute im "dm"-Fall entschieden. Die Richter
sind der Auffassung, dass das von der Drogeriemarktkette in den
nordrhein-westfälischen Filialen praktizierte Modell zulässig ist.
Damit wurde den Bedenken der Stadt Düsseldorf nicht Rechnung
getragen.

Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände bedauert
das Urteil. ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf: "Das ist ein schwarzer
Tag für den Verbraucher- und Patientenschutz. Die Entscheidung
verschärft ein ohnehin brennendes Problem. Der Gesetzgeber hatte
nicht die Absicht, mit der Zulassung des Versandhandels die
Anforderungen an die stationäre Arzneimittelversorgung zu
demontieren. Deshalb müssen sofort diese und alle anderen
Ausfransungen der Medikamentenversorgung und
Arzneimittelabgabestellen außerhalb von Apotheken gestoppt bzw.
untersagt werden."

"Es geht darum, die Verbraucher aktiv zu schützen und ihnen ein
qualitatives Höchstmaß bei der Arzneimittelversorgung und sicherheit
zu garantieren. Die Politik in Bund und Ländern ist jetzt gefordert.
Nur eine Reduktion des Versandhandels auf das europarechtlich
geforderte Maß beugt diesem und weiteren Irrwegen des Marktes
umfassend vor", so Wolf.

Wolf fordert, dass auch ungenehmigten Rezeptsammelstellen, der
Abgabe an Kiosken, durch Automaten, im Wege der Selbstbedienung und
anderen Markterscheinungen nachhaltig entgegengetreten wird.

Hintergrund der Gerichtsentscheidung ist ein Angebot der
dm-Drogeriemarktkette, Arzneimittel bei einer kooperierenden
Versandapotheke in Holland u.a. zur Abholung in der jeweiligen
dm-Filiale zu bestellen. Dies hatte die Stadt Düsseldorf untersagt.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter
www.abda.de.

Originaltext: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7002
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7002.rss2

Pressekontakt:
Thomas Bellartz
Pressesprecher
Tel.: 030 40004-132
Fax: 030 40004-133
E-Mail: t.bellartz@abda.aponet.de
www.abda.de


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