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Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) schreibt zum Promi-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes:

Geschrieben am 18-03-2008

Bielefeld (ots) - Prominente und Medien - eine Verbindung, die
schon seit jeher mit einem Geben und Nehmen verbunden ist. Ohne
Berichterstattung in Wort und Bild dürfen sich selbst die Stars nicht
im Glanz des allgemeinen Interesses sonnen. Zu viel der öffentlichen
Zurschaustellung indessen sorgt immer wieder für hitzige
Auseinandersetzungen.
Daran, dass die vor Gericht enden können, hat sich auch nach dem
Urteilsspruch in Karlsruhe nichts geändert. Zwar unterstreichen die
Richter, eine Bild-Berichterstattung sei nicht nur bei skandalösem
Verhalten der Promis erlaubt. Auch die »Normalität des Alltagslebens«
prominenter Personen dürfe der Öffentlichkeit vor Augen geführt
werden. Gleichwohl aber schließen sie Fotos für »Momente der
Entspannung und des Sich-Gehen-Lassens außerhalb der Einbindung in
die Pflichten des Berufs und Alltags« aus.
Mit dieser Regelung ist den Beteiligten nicht wirklich geholfen. Wo
der Persönlichkeitsschutz anfängt und wo er endet, das ist auch nach
diesem Urteil weiterhin nicht eindeutig geklärt. Zudem haben die
Verfassungsrichter die bisher geltende Klassifizierung der Personen
der Zeitgeschichte aufgehoben. Diese Gruppe musste sich stärkere
Eingriffe ins Privatleben gefallen lassen als Otto-Normalverbraucher.
Karlsruhe hat die Chance verpasst, klare Regelungen zu treffen. Das
Glücksspiel mit dem Abdruck von Promi-Fotos geht also weiter.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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