Singhammer: Streit um Kindergrundrechte entschärft und entschieden
Geschrieben am 02-04-2008 |
Berlin (ots) - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über ein Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:
Mit der ausdrücklichen Anerkennung eines Kinderrechtes auf Pflege und Erziehung gegenüber den eigenen Eltern schafft das höchste deutsche Gericht eine Neuerung und Klarstellung. Gerichte, Verwaltung und Politik sind künftig gehalten, das vom Verfassungsgericht deutlich ausformulierte Kinderrecht zu beachten und umzusetzen. Der Streit, ob Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden müssen, ist damit entschärft und faktisch durch das Urteil vom 1. April 2008 entschieden: Kinderrechte existieren.
Jetzt geht es darum, Kinderrechte und Kinderschutz in die Praxis umzusetzen:
- Durch frühzeitige Förderung der elterlichen Erziehungskompetenz
- Konsequente Vorsorge, besonders bei Untersuchungen
- Keine Behinderung des Kinderschutzes durch überbordenden Datenschutz
Klar ist aber auch: Alle Kinderrechte und staatliche Vorsorge können elterliche Liebe nicht ersetzen.
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