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Mehr Verbraucherschutz bei Versicherungen?

Geschrieben am 16-04-2008

Pleidelsheim (ots) - Peter Föll, Vorstand der ino24 AG, stellt das
in Frage. "In den letzten 12 Monaten hat sich bei Versicherungen mehr
getan, als in den 20 Jahren zuvor". Ob die Neuerungen für den
Verbraucher wirklich Vorteile bringen, wird sich zeigen. Für Peter
Föll ist klar, dass zumindest die Versicherer gewonnen haben.

Durch die Vermittlerrichtlinie werden Versicherungsvermittler
verpflichtet, Ihren Kunden den eigenen Rechtsstatus zu vermitteln.
Sie müssen ihren Kunden mitteilen, ob Sie im Lager des Versicherers
oder des Kunden stehen. Im Lager des Kunden stehen nur
Versicherungsmakler und Versicherungsberater und diese haften auch,
wenn dem Kunden durch Fehlberatung ein Schaden entsteht. Für diese
Fälle müssen Versicherungsmakler und Versicherungsberater eine
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen. Die
Vermittlerrichtlinie regelt zudem, dass Versicherungsvermittler ihre
Kunden beraten und diese Beratung dokumentieren müssen. Und nun kommt
der Haken für Kunden und Vermittler. Wenn das Beratungsprotokoll
nicht gemacht wird, bezahlt die Vermögensschadenhaftpflicht nicht.
Das ist gut für den Versicherer, aber schlecht für Kunden und
Berater. Ein solcher Schaden kann Hunderttausende Euro kosten, wenn
z.B. bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung gepatzt wird. Ohne
Beratungsprotokoll zahlt keine Versicherung und der Berater muss den
Schaden begleichen. Wenn er das nicht kann, wird sein Einkommen bis
zu den Pfändungsgrenzen gepfändet, wenn es nicht reicht, hat der
Kunde Pech gehabt.

"Es gibt keinen Grund, die Versicherer durch ein Gesetz besser zu
stellen. Vor Einführung des Gesetzes, hätten die Versicherer diese
Schäden bezahlen müssen".

Seit 2008 gibt es die VVG-Reform, die weitere Vorteile für
Verbraucher bringen soll. Als "Datenmüll" bezeichnet Peter Föll die
Unterlagen, die einem Kunden ausgehändigt werden müssen. Niemand wird
250 Seiten Text lesen, weil er gerade eine Privathaftpflicht-, eine
Hausrat- und eine Autoversicherung abgeschlossen hat.

Kunden und Vermittler sollten immer darauf achten, dass ein
Beratungsprotokoll angefertigt wird. Ohne dieses, kann es teuer
werden.

Originaltext: ino24 AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/70815
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_70815.rss2

Pressekontakt:
ino24 AG
Jessica Wettstein
Riedbachstraße 5
D-74385 Pleidelsheim
wettstein@ino24.de


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