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Arznei-Rabattverträge: Bundessozialgericht (BSG) stärkt AOK-Position / Sozialgerichte ausschließlich zuständig

Geschrieben am 22-04-2008

Stuttgart (ots) - Nicht die Zivilgerichtsbarkeit, sondern allein
die Sozialgerichte sind bei Streitigkeiten um Arznei-Rabattverträge
zuständig. Das Bundessozialgericht in Kassel hat dies am Dienstag
(22.04.2008) entschieden und damit erstmals höchstrichterlich auch
klargestellt, dass bei Streitigkeiten aufgrund des
Versorgungsauftrages von Krankenkassen für ihre Versicherten
ausschließlich der Weg über die Sozialgerichte gegeben sei. Nach den
Ausführungen des Gerichtes stehe dies im Einklang mit dem Grundgesetz
und den europarechtlichen Vorschriften. "Wir begrüßen dieses
BSG-Urteil, denn damit ist das Tauziehen über die Verantwortlichkeit
zwischen den Sozialgerichten und Zivilgerichten endlich kompetent
entschieden", so der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AOK
Baden Württemberg und gleichzeitige Verhandlungsführer der
Arznei-Rabattverträge für das gesamte AOK-System, Dr. Christopher
Hermann, am Dienstag in Kassel, unmittelbar nach der
Urteilsverkündung. Die positive Nachricht aus Kassel bestätigt laut
Hermann das bisherige Vorgehen der AOK. Man werde den eingeschlagenen
Weg konsequent weiterverfolgen. Hermann: "Wir sind schließlich
angetreten, um vor allem den Geldbeutel der Versicherten zu
entlasten. Deshalb nehmen wir das aktuelle Urteil zum Anlass und
werden die Ausschreibung von Rabattverträgen konsequent über die
Sozialgerichte durchsetzen, um die vom Gesetzgeber gewollten
Einsparpotentiale heben zu können." Der gerichtliche
Zuständigkeitsstreit ist entbrand, weil einzelne Pharmaunternehmen
sich bei den Zuschlägen der AOK-Arznei-Rabattverträge für 2008 und
2009 nicht in dem von ihnen erwarteten Umfang berücksichtigt fühlten.
Sie klagten vor verschiedenen Instanzen gegen die deutschlandweite
Ausschreibungspraxis der AOK. Das Gericht hat nunmehr klar gestellt,
dass der Verwaltungsakt von Vergabekammern ausschließlich vor
Sozialgerichten angefochten werden kann. Im Hauptsacheverfahren vor
dem Sozialgericht Stuttgart kann nun über das Vergabeverfahren der
AOK inhaltlich entschieden werden. Nach AOK-Angaben gelten derzeit
Arznei-Rabattverträge über 22 Wirkstoffe mit insgesamt 30 Herstellern
für die Jahre 2008 und 2009. Weitere Abschlüsse seien durch die
Streitigkeiten vor Gericht blockiert. AOK-Versicherten entgingen
dadurch die Möglichkeiten weiterer Zuzahlungsbefreiungen und dem
AOK-System Einsparungen im dreistelligen Millionenbereich.

Zusatzinformationen über die aktuelle Situation bei den
AOK-Arznei-Rabattverträgen unter www.aok-bw-presse.de

Originaltext: AOK Baden-Württemberg
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51195
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51195.rss2

Pressekontakt:
AOK Baden-Württemberg
Hauptverwaltung
Pressestelle
Telefon: 0711 25 93-231
E-Mail: presse@bw.aok.de


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