Klöckner: Verbraucherpolitische Bilanz der Bundesregierung ist Beleg für Bürgernähe
Geschrieben am 23-04-2008 |
Berlin (ots) - Zur heutigen Vorstellung des verbraucherpolitischen Berichts durch Bundesverbraucherminister Horst Seehofer, erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Die Bilanz der Bundesregierung für den Verbraucherschutz kann sich sehen lassen! Konkret messbare Erfolge für die Stärkung von Verbraucherkompetenzen und Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten sind das Ergebnis einer unionsgeprägten Verbraucherpolitik. Für Horst Seehofer und die Union ist Handeln wichtiger als Ankündigen. Unter einer rot-grünen Regierung wurden zu viel Geld und Energie in Selbstdarstellung und Probleminszenierung gesteckt. Wirkliche Abhilfe und Verbraucherstärkung blieben dabei allzu oft auf der Strecke. Minister Seehofer und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion praktizieren eine neue Verbraucherpolitik: Information, Transparenz und Rechtsdurchsetzung sind für unsere Bürgerinnen und Bürger das, was zählt. Weder Panikmache, noch ein Gegeneinander von Konsument und Produzent sind zielführend. Für uns gilt: Verbraucherrechte sind Bürgerrechte. Wir wollen niemandem vorschreiben, wie er zu leben hat. Aber wir wollen sicher stellen, dass sich die Verbraucher in Deutschland auf die Unbedenklichkeit von Produkten und Dienstleistungen verlassen können, dass sie die nötigen Informationen erlangen, die für freie Entscheidungen wichtig sind, und dass ihnen geholfen wird, wo sie ausgenutzt oder getäuscht werden.
Viel wurde in dieser Legislatur erreicht und auf den Weg gebracht: Auf Drängen der Union wurde die längst überfällige gesetzliche Regelungen gegen belästigende Telefonwerbung angestoßen. Hier gilt es jetzt im parlamentarischen Verfahren weiter nachzubessern und Verbraucher vor untergeschobenen Verträgen zu schützen. Im Rahmen der Finanzdienstleistungen, der Lebensmittelkennzeichnung, der Produktsicherheit oder des digitalen Verbraucherschutzes wurde ebenfalls Neues für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland erreicht. Mit dem Verbraucherinformationsgesetz hat die Große Koalition nach über sechs Jahren Diskussion ein Gesetz auf den Weg gebracht, dass unter einer Ministerin Künast, trotz mehrerer Anläufe, nie umgesetzt wurde: Verbraucher erhalten ab Mai erstmals einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Zugang zu Informationen.
Bedingt durch häufige Blockade von SPD-Ministerien hakt es dennoch an manchen Stellen: Die Bahnfahrer warten zu Recht auf eine Lösung bei den Fahrgastrechten, ein Positionspapier der Union liegt seit zwei Jahren auf dem Tisch. Entschädigungen darf es nicht erst ab einer Stunde Verspätung geben! Auch die Stärkung von Kreditnehmer ist uns wichtig. Im Risikobegrenzungsgesetz legen wir Wert auf bessere Information und Schutz von Verbrauchern. Es darf bei Bedienung von Krediten nicht zur willkürlichen Kündigung oder zum Verlust des Hauses (Grundschuld) kommen.
Beim digitalen Verbraucherschutz wollen wir mehr Sicherheit im Netz gewährleisten. Es dürfen keine Verträge und Abos ohne vorherige aktive Bestätigung über ein Schaltfeld im Internet zustande kommen. Warteschleifen, gekündigte Flatrate-Verträge, nicht verständliche Gebrauchsanleitungen und überbordende Anglizismen, die zu Verwirrungen führen, sind weitere Felder, wo wir dem Verbraucher zur Seite stehen müssen. Deshalb wird die Union auch Seniorinnen und Senioren stärker in den Fokus des Verbraucherschutzes rücken. In einer älter werdenden Gesellschaft müssen Produkte, Verpackungen und Dienstleistungen altersgerechter gestaltet werden.
Eine gute Verbraucherpolitik ist Politik für alle Bürger, die nicht bevormundet, sondern auf Augenhöhe mit den Anbietern stehen und souveräne Marktteilnehmer sein möchten.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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