Bleser/Klöckner: Verbraucherinformationsgesetz tritt in Kraft - Verbraucher erhalten mehr Rechte
Geschrieben am 30-04-2008 |
Berlin (ots) - Anlässlich des morgen inkraftretenden Verbraucherinformationsgesetzes erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter Bleser MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Julia Klöckner MdB:
Mit dem morgigen Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes wird ein neues Kapitel im Verbraucherschutz aufgeschlagen. Erstmals erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher in ganz Deutschland das Recht, sich bei den Behörden gezielt über Lebensmittel, Futtermittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs zu informieren. Dies ist ein Durchbruch hin zu mehr Information und Markttransparenz. Was die ehemalige Verbraucherschutzministerin Renate Künast in vier Jahren nicht geschafft hat, setzt die Große Koalition nun endlich um. Statt wie Frau Künast zu träumen und leere Versprechungen zu geben, orientiert sich die CDU/CSU-Bundestagfraktion an der Realität und setzt notwendige Gesetze auch um.
Bei der Diskussion im Bundestag ist es uns gelungen, Auskünfte über Rechtsverstöße völlig von Kosten freizustellen. Dies ist richtig, denn die Verbraucherinnen und Verbraucher haben einen Anspruch darauf, ohne zusätzlich Kosten zu erfahren, welche Unternehmen gegen das geltenden Recht verstoßen haben und wohin diese Produkte gelangt sind. Bei anderen kostenpflichtigen Auskünften sollten die Behörden Zurückhaltung üben und die tatsächliche Inanspruchnahme des neuen Informationsrechts nicht durch überzogene Gebührenforderungen gefährden. Mit dem Verbraucherinformationsgesetz und der dazu gehörenden verbraucherfreundlichen Gebührenregelung hat der Bund seine Hausaufgaben gemacht. Jetzt müssen die Länder das ihre tun, schnellstmöglich Klarheit zu schaffen und den Verbrauchern eindeutig zu sagen, was eine Auskunft kostet.
Mit Hinblick auf die neuen Informationsmöglichkeiten ist es besonders zu begrüßen, dass das Bundesverbraucherschutzministerium eine Servicenummer schaltet, bei der sich jeder über Einzelheiten des neuen Gesetzes sowie die zuständigen Behörden informieren kann. Die Telefonauskunft ist ab dem 2. Mai montags bis freitags von 09:00 - 17:00 Uhr unter der Nummer 01805 - 844 544 erreichbar (14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz).
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
Pressekontakt: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
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