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Kinder im Flugzeug: Große Gefahr für kleine Passagiere / Crash-Tests belegen: Sicherheitsreglung für Kleinkinder in Flugzeugen gefährlich / TÜV Rheinland empfiehlt geeignete Kindersitze

Geschrieben am 20-05-2008

Köln (ots) - Achtung, Baby an Bord! Diese Warnung scheinen viele
Airlines zu ignorieren, die Kleinkinder im Flugzeug unangeschnallt
(Lap Holding) oder nur mit einem Schlaufengurt (Loop Belt) fixiert
auf dem Schoß der Eltern sitzen lassen. Im Notfall sind die Kinder
dann völlig unzureichend geschützt. Das haben Dummy-Versuche von TÜV
Rheinland auf der Crash-Bahn der TÜV Rheinland TNO Automotive
International im niederländischen Helmond erneut gezeigt. Die Kölner
Experten haben getestet, wie sicher ein Schlaufengurt oder der
unangeschnallte Transport im Falle einer Notlandung wirklich sind.
Das Fazit ist erschreckend: "Kinder fliegen gefährlich", resümiert
Martin Sperber von TÜV Rheinland. "Denn sowohl auf dem Schoß sitzend
als auch mit einem Loop Belt angeschnallt, trägt ein Kleinkind im
Ernstfall schwere bis lebensgefährliche Verletzungen davon." Trotzdem
sind dies die Standardmethoden der meisten weltweit operierenden
Fluglinien zur Sicherung von Kleinkindern an Bord. Darüber hinaus
plant die EU, ab Juli 2008 die gefährlichen Schlaufengurte in Europa
zuzulassen.

Ein Grund für dieses Risiko liegt in den allgemeinen
Fluggastbestimmungen der Airlines, gemäß derer Kinder unter zwei
Jahren keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz haben. "Wollen
Eltern ihre Kinder mit an Bord nehmen, ist nur Platz auf ihrem
Platz", stellt Martin Sperber fest. Beim Lap Holding sitzt das Kind
ungesichert auf dem Schoß des Erwachsenen, der mit dem normalen
Sitzgurt angeschnallt ist und das Kind während des Fluges mit den
Händen festhalten muss. Doch schon bei starken Turbulenzen wird es
brenzlig: Die dabei in der Kabine wirkenden Kräfte betragen bis zu 6
g (also das 6fache der Erdbeschleunigung), bei einer Notlandung sogar
bis zu 16 g. Im Klartext: Ein 11 Kilogramm schweres Kind wird dadurch
zu einem fast 180 Kilogramm schweren "Geschoss" - und fliegt
ungesichert durch die Kabine. Denn Eltern können ihre Kinder dann in
keinem Fall festhalten.

Ein Schlaufengurt, der so genannte Loop Belt, hält das Kleinkind
zwar auf dem Schoß des Erwachsenen fest, doch gleichzeitig sitzt das
Kind in der Falle. Denn: "Das Kind wird im Notfall zum natürlichen
Airbag für den Erwachsenen", warnt Martin Sperber. Das Prinzip des
"Babygurtes" ist denkbar einfach: Er verfügt über eine Schlaufe,
durch die der Sitzgurt der Eltern geführt wird und fixiert das Kind
auf dem Schoß. Darin liegt aber auch die Gefahr: "Bei einem Unfall
werden die Insassen an Bord mit voller Wucht nach vorne geschleudert
- der typische Klappmessereffekt", erläutert der TÜV
Rheinland-Experte. Schwerste innere Verletzungen sind die Folge. Auch
das haben die Crash-Versuche gezeigt.

Dass dieser "Babygurt" kein geeignetes Kinderrückhaltesystem ist,
hat TÜV Rheinland bereits 1994 festgestellt. Auch eine groß angelegte
Studie der Kölner Sicherheitsexperten für das
Bundesverkehrsministerium kam 1998 zu demselben Schluss und führte
dazu, dass der Loop Belt ab 1998 in deutschen Maschinen verboten
wurde. Ähnliche Untersuchungen wurden von der amerikanischen
Luftfahrtbehörde durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass der Loop Belt
in USA und Kanada bis heute verboten ist. In den meisten europäischen
und internationalen Airlines jedoch kommt er weiter zum Einsatz.

"Wir empfehlen Eltern, die auf Nummer Sicher gehen wollen, auf
Flugreisen besser einen Kinderautositz zu nutzen, der den TÜV
Rheinland-Aufkleber 'For use in aircraft' trägt", sagt Martin
Sperber. Schon beim Buchen sollten Eltern die Mitnahme eines
Kindersitzes unbedingt anmelden und einen separaten Sitzplatz für ihr
Kind reservieren lassen. Denn nur mit einem eigenen Sitzplatz ist ein
Baby oder Kleinkind an Bord bei Turbulenzen oder einem Unfall genauso
sicher geschützt wie ein Erwachsener.

Originaltext: TÜV Rheinland Group
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Wolfgang Partz, Pressesprecher Mobilität, Tel.: 0221/806-2290
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse


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