Wanderwitz/Klöckner: Jugendliche vor Telekommunikations-Kostenfalle bewahren
Geschrieben am 23-05-2006 |
Berlin (ots) - Anlässlich des Gesetzentwurfes zur Änderung des Telekommunikationsgesetztes sowie des Urteils des BGH zum Schutz von minderjährigen Handynutzern erklären der Vorsitzende der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Julia Klöckner MdB:
Der Schutz der Verbraucher - insbesondere von Jugendlichen - ist durch den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetztes gestärkt worden. Wer künftig Auskunftsdienste nutzt oder sich Klingeltöne und Logos auf das Handy zuschicken lässt, soll schon vorher genau über den Preis für diese Dienstleistung informiert werden. Zu diesem Zweck sieht der Gesetzentwurf Neuerungen vor, die die Position der Verbraucher deutlich stärken, die Transparenz von Telefondienstleistungen erhöhen und Missbrauch eindämmen.
Insbesondere jugendliche Verbraucher bedürfen eines besonderen Schutzes, da sie schnell in die Handy-Kostenfalle tappen. Die derzeit undurchsichtige Werbung für Klingeltöne, Logos und Handyspiele speziell in Jugendmedien ist laut BGH-Urteil wettbewerbswidrig. In seinem Urteil jüngsten Urteil dazu betonte der BGH die Schutzwürdigkeit von Kindern und Jugendlichen, und stellte fest, dass Werbung wettbewerbswidrig ist, wenn sie die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ausnutzt.
Da Minderjährige weniger in der Lage sind, die durch Werbung angepriesene Leistung in Bezug auf Bedarf, Preiswürdigkeit und finanzielle Folgen zu bewerten, ist ihr Schutz ein vordringliches Anliegen der Politik.
Daher begrüßen wir das BGH-Urteil mit seinem wegweisenden Vorbildcharakter in punkto Verbraucherschutz wie auch den Gesetzesentwurf der Bundesregierung.
Allerdings müssen Kinder und Jugendliche noch vielmehr den verantwortungsvollen Umgang mit neuen Technologien erlernen. Dabei sind neben den Eltern auch die Schulen gefragt.
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