Steinbach/Haibach: Licht und Schatten bei Wahlen zum Menschenrechtsrat
Geschrieben am 22-05-2008 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Ergebnisse der Wahl zum Menschenrechtsrat der UN erklären die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach MdB sowie der stellvertretende Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses, Holger Haibach MdB:
Aus deutscher Sicht erfreulich ist die Wiederwahl von Großbritannien und Frankreich für die Gruppe der westlichen Staaten in den Menschenrechtsrat.
Die Nichtwahl von Sri Lanka in den Rat zeigt, dass die Menschenrechtsbilanz eines Landes Voraussetzung für eine Wahl in das wichtigste Menschenrechtsgremium der UN sein kann. Diese Entscheidung war richtig, da Folter, ungesetzliche Tötungen sowie die Praxis des "Verschwindenlassens" in Sri Lanka immer noch an der Tagesordnung sind. Unter den Übergriffen leidet vor allem die Zivilbevölkerung.
Weniger erfreulich ist dagegen die Wahl von Staaten wie Pakistan, Bahrain und Sambia. Auch dort gibt es klare Defizite bei den Menschenrechten. So kam es in Pakistan insbesondere in der Zeit des Ausnahmezustandes im November 2007 zu zahlreichen Menschenrechtsverletzungen. Dazu gehörten die willkürliche Verhaftung von Richtern, Anwälten, Journalisten und Menschenrechtsverteidigern genauso wie Fälle von Tötungen und Folter.
Der Menschenrechtsrat muss auch in Zukunft die Menschenrechtsbilanz eines Staates zu einem absoluten Kriterium für die Wahl oder Nichtwahl eines Staates machen. Die westliche Staatengemeinschaft darf nicht zulassen, dass die Gegner der Menschenrechte die Abstimmungen im Rat torpedieren.
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