Rheinische Post: Karlsruhe hat Recht
Geschrieben am 24-05-2006 |
Düsseldorf (ots) - Von Reinhold Michels
Im Zivilrecht gibt es den guten alten lateinischen Grundsatz "venire contra factum proprium". Beispiel: A verlangt von B Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Vertrages, obwohl er sich selbst nicht vertragstreu verhalten hat. A handelt dann wider Treu und Glauben. Der Verfassungsbeschwerde-Führer, der beim Bundesverfassungsgericht gegen den Entzug seines deutschen Passes geklagt hat und damit gescheitert ist, hatte sich die Staatsbürgerschaft erschlichen, und er ist ertappt worden. Anschließend schämte sich der Täuscher nicht, auf einen Grundsatz des deutschen Verfassungsrechts zu pochen, der den Entzug des deutschen Passes prinzipiell, aber eben nur prinzipiell ausschließt. Das höchste Gericht hat sich zu Recht auf dieses Spielchen mit dem Rechtsstaat nicht eingelassen. Dass es noch dazu von einem verurteilten Drogenhändler betrieben wurde, belegt zusätzlich, dass Karlsruhe nicht etwa einen kleinen Trickser, vielmehr einen abgefeimten Mann von krimineller Energie juristisch in die Schranken gewiesen hat. Das gestrige Urteil des höchsten deutschen Gerichts ist eine gute Markierung auf dem Weg zu einem wehrhaften demokratischen Rechtsstaat, der sich nicht zum Narren halten lässt.
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