Schmerzmittel mit Paracetamol werden teilweise rezeptpflichtig
Geschrieben am 16-06-2008 |
Berlin (ots) - Ab dem 1. April 2009 werden Schmerz- und Fiebermittel mit dem Wirkstoff Paracetamol verschreibungspflichtig, wenn in einer Packung mehr als 10 Gramm Paracetamol enthalten sind. Dieser neuen Regelung hat der Bundesrat am Freitag zugestimmt. "Richtig angewendet ist Paracetamol ein empfehlenswertes Schmerz- und Fiebermittel und auch für Kinder weiterhin geeignet. Die Höchstdosis darf aber nicht überschritten werden. Um Nebenwirkungen zu vermeiden, sollten Patienten die Beratungsangebote der Apotheken noch besser nutzen als bisher", sagt Prof. Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer Arzneimittel der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
Leberschäden sind möglich, wenn ein gesunder Erwachsener einmalig mehr als 10 bis 12 Gramm oder über einen längeren Zeitraum mehr als 7,5 Gramm Paracetamol täglich einnimmt. Diese Grenzwerte sind bei Kindern geringer. Zudem ist Paracetamol in einigen Kombinationsmedikamenten enthalten, es kann dadurch zu unbeabsichtigten Überdosierungen kommen. Grundsätzlich sollten Schmerzmittel ohne ärztliche Verordnung nicht länger als drei Tage hintereinander und nicht häufiger als an zehn Tagen pro Monat eingenommen werden. Alle Schmerzmittel unterliegen aus Gründen des Verbraucherschutzes der Apotheken- oder Verschreibungspflicht. Außerdem wurden aus Sicherheitsgründen die offiziellen Dosierungsempfehlungen für Paracetamol vor kurzem nach unten korrigiert. Schulz: "Patienten sollten sich vor allem bezüglich der richtigen alters- bzw. körpergewichtsabhängigen Dosis in der Apotheke informieren."
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch unter www.abda.de
Originaltext: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7002 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7002.rss2
Pressekontakt: Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin Tel.: 030 40004-134 Fax: 030 40004-133 E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de www.abda.de
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