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Der Dr. Klein Allfinanz-Service / 1. Die Tricks der Betrüger / 2. Endlich werden die Energiekosten vergleichbar

Geschrieben am 19-06-2008

Lübeck (ots) -

1. Die Tricks der Betrüger

Spionage an Geldautomaten nimmt zu. Im vergangenen Jahr wurden in
Deutschland 459 Geldautomaten von Trickbetrügern manipuliert. Laut
Bundeskriminalamt ist das eine Steigerung von 50 Prozent gegenüber
dem Jahr 2006. Der Schaden in den fast 70.000 Fällen betrug rund 21
Millionen Euro.

Der Betrug am Geldautomaten nennt sich "Skimming" ("abschöpfen").
Dabei werden zur Manipulation Geräte eingesetzt, die oft von so hoher
Qualität sind, dass Kunden kaum eine Chance haben, diese zu
entdecken. Früher wurden nur ein Vorsatzgerät vor den Kartenschlitz
montiert und eine Kamera versteckt. Heute gehen die Betrüger
raffinierter vor. Oft wird auf dem Geldautomaten eine komplette
Attrappe der Automatenvorderseite befestigt. Schiebt ein Kunde nun
seine Karte in diese Attrappe, werden seine Kontodaten inklusive PIN
ausgelesen und gespeichert. Mit den ausgespähten Daten werden dann
Kartenrohlinge erstellt, mit denen die Betrüger Geld abholen können -
mindestens so lange, bis der Dispokredit ausgeschöpft ist.

Ebenfalls ein beliebter Trick: die Manipulation von Türöffnern der
Banken. Dazu werden mit einem Zusatzgerät die Kartendaten am
manipulierten Türöffner ausgelesen und mit einer Kamera am
Geldautomaten die Geheimzahl ausspioniert.

So vermeiden Sie Skimming:

- Geldautomaten, die außerhalb des Bankgebäudes angebracht sind,
werden häufiger für Skimming-Attacken genutzt. Nutzen Sie deshalb
lieber Geldautomaten, die in einer Filiale stehen.

- Sollte es Probleme geben und Sie werden aufgefordert, Ihre Karte
noch einmal einzugeben, brechen Sie den Vorgang lieber ab und geben
Sie der Bank Bescheid. Dasselbe gilt, wenn die Karte beim Einschieben
hakt.

- Karteneinzugsschächte an manipulierten Geldautomaten stehen
meist um mehrere Zentimeter über. Achten Sie auf solche
Auffälligkeiten und heben Sie kein Geld an Automaten ab, die Ihnen
ungewöhnlich vorkommen.

- Decken Sie die Tastatur mit der Hand ab. Wischen Sie mit der
Hand über die Tastatur oder berühren Sie jede Taste einmal. So
verhindern Sie, dass Ihre Fingerabdrücke die PIN verraten.

- Vorsicht bei Prospekthaltern in der Nähe der Tastatur. Hier
könnte eine Kamera versteckt sein, die die PIN heimlich ausspioniert.

- Sollten Sie im Besitz mehrerer Zahlungskarten sein, nutzen Sie
den Türöffner nicht mit der Karte, mit der Sie beabsichtigen, Geld
abzuholen. An der Tür müssen Sie außerdem niemals Ihre PIN eingeben.

- Suchen Sie möglichst Geschäfte auf, in denen man die
Kartenzahlung mit seiner Unterschrift bestätigt anstatt mit der
PIN-Eingabe.

- Tragen Sie niemals die EC-Karte und die dazugehörige PIN
zusammen im Portemonnaie. Schreiben Sie nie die Geheimnummer hinten
auf die Karte.

- Kontrollieren Sie regelmäßig und in kurzen Abständen Ihren
Kontostand. So bekommen Sie schnell ungewollte Abhebungen mit und
können das Konto sperren lassen.

Wenn Sie bemerken, dass unberechtigterweise Geld von Ihrem Konto
abgehoben wurde, sollten Sie die Karte so schnell wie möglich sperren
lassen. Deutschlandweit ist das meist über die Sperrnummer 116 116
möglich. Zur Sicherheit erfragen Sie die Sperrnummer bei Ihrer Bank
und speichern sie in Ihrem Handy. Informieren Sie außerdem unbedingt
Ihre Bank.

2. Endlich werden die Energiekosten vergleichbar

Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) ist in Kraft getreten. Ab
dem 1. Juli müssen alle Wohngebäude, die bis 1965 gebaut wurden,
einen Energiepass (Energieausweis) besitzen; und ab Januar 2009 gilt
diese Pflicht für alle Wohngebäude. Voraussetzung: Der Eigentümer
will die Immobilie verkaufen oder vermieten und der künftige Bewohner
verlangt den Nachweis.

Bislang war es so, dass der Mieter oder Käufer eines Hauses oder
einer Wohnung lediglich den tatsächlichen Miet- beziehungsweise
Kaufpreis kannte. Nun müssen auch die Nebenkosten offengelegt werden.
Vor allem hinsichtlich der Heiz- und Warmwasserkosten gibt es große
Unterschiede zwischen Gebäuden - aufgrund der andersartigen
Konstruktionsweise und verschiedenen Baujahren von Immobilien.

Den nun eingeführten Energiepass gibt es als Bedarfsausweis oder
als Verbrauchsausweis. Beim Bedarfsausweis werden die
Energiebedarfskennwerte (Endenergiebedarf, Primärenergiebedarf) unter
Standardbedingungen errechnet. Beim Verbrauchsausweis wird der
Energieverbrauchskennwert aus dem tatsächlichen Energieverbrauch von
drei aufeinander folgenden Heizperioden berechnet. Mieter oder Käufer
bekommen damit eine echte Entscheidungshilfe an die Hand, da die
Immobilien jetzt energetisch vergleichbar sind.

Optisch gibt es keinen Unterschied zwischen den Ausweisen. Beide
Ausweistypen bestehen aus fünf Seiten. Auf der ersten Seite sind
allgemeine Informationen zum Gebäude, wie Typ, Adresse, Baujahr,
Heizungsbaujahr, Anzahl der Wohnungen sowie die Gebäudenutzfläche
vermerkt. Darüber hinaus wird dort festgelegt, ob es sich bei dem
Ausweis um einen Verbrauchs- oder Bedarfspass handelt, wer die Daten
erhoben hat und aus welchem Anlass der Pass erstellt wurde. Die
beiden folgenden Seiten sind den Kennwerten für den Energiebedarf
beziehungsweise -verbrauch vorbehalten und weisen auch den aktuellen
Wert aus. Erläuterungen zu den Daten und Fachbegriffen stehen auf der
Seite vier. Die letzte Seite enthält dann
Modernisierungsempfehlungen, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu
verbessern. Für Gebäude bis zum Baujahr 1977 und mit bis zu vier
Wohnungen kann nur noch bis zum 1. Oktober 2008 der
Verbrauchsausweis, der in der Regel deutlich unter 100 Euro kostet,
erstellt werden. Später gibt es für sie nur noch den Bedarfsausweis,
der mehrere hundert Euro kosten kann.

Um ein Haus mit möglichst geringem Verbrauch zu erhalten, lohnen
sich Modernisierungsmaßnahmen jetzt ganz besonders. Denn zum einen
amortisieren sich angesichts steigender Energiekosten die
Investitionen immer schneller und zum anderen steigt der
Immobilienwert, wenn der Energieverbrauch geringer ist. Dafür stehen
diverse Finanzierungsformen zur Verfügung. Unter anderem gibt es von
der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) speziell für
Gebäudesanierungen oder Wohnraummodernisierungen Förderprogramme als
Zuschuss- oder Kreditvariante. Aber es geht noch günstiger: "Bei Dr.
Klein sind diese ohnehin schon preiswerten KfW-Programme nochmals um
bis zu 0,25 Prozent günstiger", so Stephan Gawarecki,
Privatkundenvorstand des Lübecker Finanzdienstleisters.

Quelle: Der Dr. Klein Allfinanz-Service

Hintergrundinformation: Die Dr. Klein & Co. AG ist ein
internetbasierter Allfinanzdienstleister und eine 100-prozentige
Tochter der börsennotierten Hypoport AG. Sie bietet Privatkunden im
Internet und auf Wunsch mit telefonischer oder persönlicher Beratung
Bank- und Finanzprodukte - vom Girokonto über Versicherungsleistungen
bis hin zur Immobilienfinanzierung. Hierbei wählt die unabhängige Dr.
Klein & Co. AG aus einem breiten Angebot von über 100 namhaften Bank-
und Versicherungsunternehmen die für den Kunden besten Produkte aus.
Durch die internetgestützten Prozesse werden Kostenvorteile
generiert, die an den Privatkunden weitergegeben werden. Dies
ermöglicht Dr. Klein, meist deutlich günstigere Konditionen als
lokale Banken, Sparkassen und Versicherungsagenturen anzubieten.
Darüber hinaus ist Dr. Klein im seit 1954 bestehenden
Geschäftsbereich Immobilienfirmenkunden Marktführer bei der
Finanzierung von kommunalen und genossenschaftlichen
Wohnungsunternehmen.

Originaltext: Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17116
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17116.rss2

Pressekontakt:
Volker Bitzer
Senior Manager Communications
Hypoport AG
Hansestraße 14
23558 Lübeck
Tel.: +49 451 140 8 -1931
Fax: +49 451 140 8 -7999
E-Mail: volker.bitzer@hypoport.de
Internet: www.hypoport.de


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