Der Dr. Klein Allfinanz-Service / 1. Die Tricks der Betrüger / 2. Endlich werden die Energiekosten vergleichbar
Geschrieben am 19-06-2008 |
Lübeck (ots) -
1. Die Tricks der Betrüger
Spionage an Geldautomaten nimmt zu. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 459 Geldautomaten von Trickbetrügern manipuliert. Laut Bundeskriminalamt ist das eine Steigerung von 50 Prozent gegenüber dem Jahr 2006. Der Schaden in den fast 70.000 Fällen betrug rund 21 Millionen Euro.
Der Betrug am Geldautomaten nennt sich "Skimming" ("abschöpfen"). Dabei werden zur Manipulation Geräte eingesetzt, die oft von so hoher Qualität sind, dass Kunden kaum eine Chance haben, diese zu entdecken. Früher wurden nur ein Vorsatzgerät vor den Kartenschlitz montiert und eine Kamera versteckt. Heute gehen die Betrüger raffinierter vor. Oft wird auf dem Geldautomaten eine komplette Attrappe der Automatenvorderseite befestigt. Schiebt ein Kunde nun seine Karte in diese Attrappe, werden seine Kontodaten inklusive PIN ausgelesen und gespeichert. Mit den ausgespähten Daten werden dann Kartenrohlinge erstellt, mit denen die Betrüger Geld abholen können - mindestens so lange, bis der Dispokredit ausgeschöpft ist.
Ebenfalls ein beliebter Trick: die Manipulation von Türöffnern der Banken. Dazu werden mit einem Zusatzgerät die Kartendaten am manipulierten Türöffner ausgelesen und mit einer Kamera am Geldautomaten die Geheimzahl ausspioniert.
So vermeiden Sie Skimming:
- Geldautomaten, die außerhalb des Bankgebäudes angebracht sind, werden häufiger für Skimming-Attacken genutzt. Nutzen Sie deshalb lieber Geldautomaten, die in einer Filiale stehen.
- Sollte es Probleme geben und Sie werden aufgefordert, Ihre Karte noch einmal einzugeben, brechen Sie den Vorgang lieber ab und geben Sie der Bank Bescheid. Dasselbe gilt, wenn die Karte beim Einschieben hakt.
- Karteneinzugsschächte an manipulierten Geldautomaten stehen meist um mehrere Zentimeter über. Achten Sie auf solche Auffälligkeiten und heben Sie kein Geld an Automaten ab, die Ihnen ungewöhnlich vorkommen.
- Decken Sie die Tastatur mit der Hand ab. Wischen Sie mit der Hand über die Tastatur oder berühren Sie jede Taste einmal. So verhindern Sie, dass Ihre Fingerabdrücke die PIN verraten.
- Vorsicht bei Prospekthaltern in der Nähe der Tastatur. Hier könnte eine Kamera versteckt sein, die die PIN heimlich ausspioniert.
- Sollten Sie im Besitz mehrerer Zahlungskarten sein, nutzen Sie den Türöffner nicht mit der Karte, mit der Sie beabsichtigen, Geld abzuholen. An der Tür müssen Sie außerdem niemals Ihre PIN eingeben.
- Suchen Sie möglichst Geschäfte auf, in denen man die Kartenzahlung mit seiner Unterschrift bestätigt anstatt mit der PIN-Eingabe.
- Tragen Sie niemals die EC-Karte und die dazugehörige PIN zusammen im Portemonnaie. Schreiben Sie nie die Geheimnummer hinten auf die Karte.
- Kontrollieren Sie regelmäßig und in kurzen Abständen Ihren Kontostand. So bekommen Sie schnell ungewollte Abhebungen mit und können das Konto sperren lassen.
Wenn Sie bemerken, dass unberechtigterweise Geld von Ihrem Konto abgehoben wurde, sollten Sie die Karte so schnell wie möglich sperren lassen. Deutschlandweit ist das meist über die Sperrnummer 116 116 möglich. Zur Sicherheit erfragen Sie die Sperrnummer bei Ihrer Bank und speichern sie in Ihrem Handy. Informieren Sie außerdem unbedingt Ihre Bank.
2. Endlich werden die Energiekosten vergleichbar
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) ist in Kraft getreten. Ab dem 1. Juli müssen alle Wohngebäude, die bis 1965 gebaut wurden, einen Energiepass (Energieausweis) besitzen; und ab Januar 2009 gilt diese Pflicht für alle Wohngebäude. Voraussetzung: Der Eigentümer will die Immobilie verkaufen oder vermieten und der künftige Bewohner verlangt den Nachweis.
Bislang war es so, dass der Mieter oder Käufer eines Hauses oder einer Wohnung lediglich den tatsächlichen Miet- beziehungsweise Kaufpreis kannte. Nun müssen auch die Nebenkosten offengelegt werden. Vor allem hinsichtlich der Heiz- und Warmwasserkosten gibt es große Unterschiede zwischen Gebäuden - aufgrund der andersartigen Konstruktionsweise und verschiedenen Baujahren von Immobilien.
Den nun eingeführten Energiepass gibt es als Bedarfsausweis oder als Verbrauchsausweis. Beim Bedarfsausweis werden die Energiebedarfskennwerte (Endenergiebedarf, Primärenergiebedarf) unter Standardbedingungen errechnet. Beim Verbrauchsausweis wird der Energieverbrauchskennwert aus dem tatsächlichen Energieverbrauch von drei aufeinander folgenden Heizperioden berechnet. Mieter oder Käufer bekommen damit eine echte Entscheidungshilfe an die Hand, da die Immobilien jetzt energetisch vergleichbar sind.
Optisch gibt es keinen Unterschied zwischen den Ausweisen. Beide Ausweistypen bestehen aus fünf Seiten. Auf der ersten Seite sind allgemeine Informationen zum Gebäude, wie Typ, Adresse, Baujahr, Heizungsbaujahr, Anzahl der Wohnungen sowie die Gebäudenutzfläche vermerkt. Darüber hinaus wird dort festgelegt, ob es sich bei dem Ausweis um einen Verbrauchs- oder Bedarfspass handelt, wer die Daten erhoben hat und aus welchem Anlass der Pass erstellt wurde. Die beiden folgenden Seiten sind den Kennwerten für den Energiebedarf beziehungsweise -verbrauch vorbehalten und weisen auch den aktuellen Wert aus. Erläuterungen zu den Daten und Fachbegriffen stehen auf der Seite vier. Die letzte Seite enthält dann Modernisierungsempfehlungen, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern. Für Gebäude bis zum Baujahr 1977 und mit bis zu vier Wohnungen kann nur noch bis zum 1. Oktober 2008 der Verbrauchsausweis, der in der Regel deutlich unter 100 Euro kostet, erstellt werden. Später gibt es für sie nur noch den Bedarfsausweis, der mehrere hundert Euro kosten kann.
Um ein Haus mit möglichst geringem Verbrauch zu erhalten, lohnen sich Modernisierungsmaßnahmen jetzt ganz besonders. Denn zum einen amortisieren sich angesichts steigender Energiekosten die Investitionen immer schneller und zum anderen steigt der Immobilienwert, wenn der Energieverbrauch geringer ist. Dafür stehen diverse Finanzierungsformen zur Verfügung. Unter anderem gibt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) speziell für Gebäudesanierungen oder Wohnraummodernisierungen Förderprogramme als Zuschuss- oder Kreditvariante. Aber es geht noch günstiger: "Bei Dr. Klein sind diese ohnehin schon preiswerten KfW-Programme nochmals um bis zu 0,25 Prozent günstiger", so Stephan Gawarecki, Privatkundenvorstand des Lübecker Finanzdienstleisters.
Quelle: Der Dr. Klein Allfinanz-Service
Hintergrundinformation: Die Dr. Klein & Co. AG ist ein internetbasierter Allfinanzdienstleister und eine 100-prozentige Tochter der börsennotierten Hypoport AG. Sie bietet Privatkunden im Internet und auf Wunsch mit telefonischer oder persönlicher Beratung Bank- und Finanzprodukte - vom Girokonto über Versicherungsleistungen bis hin zur Immobilienfinanzierung. Hierbei wählt die unabhängige Dr. Klein & Co. AG aus einem breiten Angebot von über 100 namhaften Bank- und Versicherungsunternehmen die für den Kunden besten Produkte aus. Durch die internetgestützten Prozesse werden Kostenvorteile generiert, die an den Privatkunden weitergegeben werden. Dies ermöglicht Dr. Klein, meist deutlich günstigere Konditionen als lokale Banken, Sparkassen und Versicherungsagenturen anzubieten. Darüber hinaus ist Dr. Klein im seit 1954 bestehenden Geschäftsbereich Immobilienfirmenkunden Marktführer bei der Finanzierung von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen.
Originaltext: Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17116 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17116.rss2
Pressekontakt: Volker Bitzer Senior Manager Communications Hypoport AG Hansestraße 14 23558 Lübeck Tel.: +49 451 140 8 -1931 Fax: +49 451 140 8 -7999 E-Mail: volker.bitzer@hypoport.de Internet: www.hypoport.de
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