Vorläufige Einigung beim Mindestlohn Bau
Geschrieben am 21-06-2008 |
Berlin (ots) - Trotz nach wie vor großer Meinungsunterschiede ist auf Vorschlag des Schlichters Wolfgang Clement ein Schiedsspruch gefällt worden, nach dem die Mindestlöhne im ostdeutschen Baugewerbe für ein weiteres Jahr unverändert bleiben.
Dieser Schiedsspruch steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der ostdeutschen baugewerblichen Verbände (Erklärungsfrist: 4. Juli 2008).
Dazu erklärt der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, Dipl.-Ing. Uwe Nostitz: "Unsere Erwartungen wurden nicht ganz erfüllt. Ein anderes Ergebnis war in der Schlichtung jedoch nicht zu erreichen. Die Entscheidung über eine Annahme des Schiedsspruchs liegt nun allein bei unseren ostdeutschen Mitgliedsverbänden."
Für den Zentralverband des Deutschen Baugewerbes steht der Schiedsspruch unter der Bedingung, dass ab dem 1. September 2009 nur noch der Lohn der untersten Lohngruppe als Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklärt wird.
Originaltext: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/33001 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_33001.rss2
Pressekontakt: Dr. Ilona K. Klein Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Zentralverband Deutsches Baugewerbe Kronenstr. 55-58 10117 Berlin Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420 eMail klein@zdb.de
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