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Kommunale Beschäftigte: Lohn für Leistung statt Dienst nach Vorschrift

Geschrieben am 26-06-2008

Frankfurt am Main (ots) - PwC-Studie: Fast jede zweite Kommune
nutzt bereits Tarifklausel für leistungsorientierte Vergütung /
Zulagenverteilung per 'Gießkanne' beschränkt Motivationsanreize /
Verwaltungen in Ostdeutschland sind reformfreudiger

Immer mehr Beschäftigte in deutschen Kommunen erhalten einen Teil
ihres Lohnes als leistungsabhängige Zulage. Wie aus einer Studie der
Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers
(PwC) hervor geht, hatte bis Mitte 2007 knapp die Hälfte (46 Prozent)
der befragten Kommunalverwaltungen eine Dienst- oder
Betriebsvereinbarung zur leistungsorientierten Vergütung
abgeschlossen, bis Ende 2008 könnten es sogar knapp 85 Prozent sein.
"Diese Bilanz ist besonders bemerkenswert, da der Tarifvertrag die
Einführung leistungsabhängiger Entgelte erst ab 1. Januar 2007
vorsah. Offensichtlich stehen die Personal- und Betriebsräte einer
leistungsorientierten Vergütung deutlich positiver gegenüber, als
dies während der Tarifverhandlungen erwartet worden war", erläutert
Frank Weise, PwC-Partner und Experte für die öffentliche Hand .

Nur 15,5 Prozent der befragten Kommunen schließen die Einführung
einer leistungsorientierten Vergütung auch über 2008 hinaus aus.
Gründe sind überwiegend Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern
und Personalvertretungen über Verteilungsgrundsätze und Maßstäbe zur
Leistungsbewertung. Viele Befragte halten die Differenzen für so tief
gehend, dass sie in absehbarer Zeit nicht mit einer Einigung rechnen.

Bislang geht es für die Beschäftigten nur um eine jährlich
Leistungsprämie zwischen 200 und 400 Euro. Der Tarifvertrag sieht
jedoch vor, dass bis zu acht Prozent des tariflichen Entgelts für
Leistungsprämien zur Verfügung stehen sollen. Damit wären im
Einzelfall auch Prämien von 10.000 Euro und mehr möglich, sofern in
der Dienstvereinbarung keine Obergrenze für Leistungsprämien
festgelegt ist.

Ob die leistungsorientierte Entlohnung bereits zu schnellerer und
besserer Arbeit in den Behörden geführt hat, lässt sich noch nicht
beantworten. Die Ausgestaltung der Zulagensysteme allerdings stimmt
skeptisch: "Im vergangenen Jahr haben drei von vier Beschäftigten
eine Prämie bekommen. Damit wird jedoch das Ziel konterkariert, nur
überdurchschnittliche Arbeitsleistungen zu belohnen", kritisiert
Weise. Um eine ineffektive Verteilung nach dem "Gießkannenprinzip" zu
vermeiden, müssen Leistungsvorgaben, Bewertungsmaßstäbe und
Vergütungssysteme genauer definiert und konsequenter angewendet
werden.

An der Umfrage beteiligten sich 136 Verwaltungen von Kommunen
aller Größenklassen, darunter 80 Prozent aus den alten und 20 Prozent
aus den neuen Bundesländern.

Mehr Reformfreude im Osten

Kommunen in Ostdeutschland haben deutlich häufiger Vereinbarungen
über leistungsorientierte Entgeltbestandteile eingeführt als in
Westdeutschland. So gibt es derzeit in 57,8 Prozent der Gemeinden und
Kreise im Osten für Angestellte einen Lohn nach Leistung, jedoch nur
in knapp 44 Prozent der Kommunalverwaltungen der alten Bundesländer.

Die Größe der Kommune hat demgegenüber keine messbaren
Auswirkungen auf die Bereitschaft zu Reformen. Städte mit mehr als
400.000 Einwohnern bezahlen ihre Beschäftigten in etwa genauso häufig
nach Leistung wie Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern.

Beamte bleiben meist außen vor

Leistungsentgelte sind nach gegenwärtiger Rechtslage den
kommunalen Beschäftigten vorbehalten, da die Dienstvereinbarungen für
Beamte noch keine entsprechenden Regelungen enthalten. Damit ist eine
Ungleichbehandlung von Angestellten und Beamten, die zum Teil im
selben Team ähnliche Aufgaben übernehmen, programmiert.

Nicht zuletzt mit Rücksicht auf das Betriebsklima haben daher gut
vier von zehn Kommunen die Beamten freiwillig in das System der
leistungsorientierten Bezahlung einbezogen. Problematisch aus Sicht
der Arbeitgeber ist bei dieser Regelung, dass die Zulage für Beamte
nicht aus dem dafür vorgesehenen Budget für die Tarifbeschäftigten
bezahlt werden darf.

Gießkanne statt Spritze

Die Verteilung der Prämien auf die Beschäftigten ist bislang wenig
differenziert. Im Durchschnitt erhielten im vergangenen Jahr über 77
Prozent der Angestellten eine Leistungszulage, in vier
Kommunalverwaltungen ging sogar kein einziger Mitarbeiter bei der
Prämienverteilung leer aus. "Die Zulagen werden überwiegend nicht mit
der Spritze, sondern mit der Gießkanne verteilt. Es bleibt
abzuwarten, wohin die Entwicklung geht. Wenn mittelfristig alle
Beschäftigten einen Bonus bekommen, ist der Sinn der Honorierung
überdurchschnittlicher Leistungen zu hinterfragen", kommentiert
Weise.

Die breit gestreute Verteilung der Zulagen mag damit
zusammenhängen, dass es bislang kaum individuelle Zielvereinbarungen
zur Leistungsbewertung in den Kommunen gibt. Die meisten Verwaltungen
(55,6 Prozent) mit einem leistungsorientierten Entgelt zahlen den
Bonus auf Grundlage einer Leistungsbeurteilung, die im Extremfall der
Verteilung einer 'Kopfnote' durch den Vorgesetzten gleichkommt.
Demgegenüber stützen nur 9,5 Prozent der Kommunen die Bonuszahlung
ausschließlich auf Zielvereinbarungen mit objektiv überprüfbaren
Leistungszielen, 35 Prozent wenden ein Mischsystem an.

"Zielvereinbarungen haben gegenüber Leistungsbewertungen klare
Vorteile. So haben Beschäftigte es nicht nur selbst in der Hand, wie
nahe sie dem vereinbarten Ziel kommen, sondern die abschließende
Leistungsbewertung durch den Vorgesetzten ist auch objektiv
nachvollziehbar", betont Weise.

Auch aus Sicht der Verwaltung sind Zielvereinbarungen vorteilhaft,
weil strategische Ziele in konkrete Vorgaben für jede Abteilung und
jeden Mitarbeiter umgesetzt werden können. Eine nachträgliche
Bewertung der Leistungen jedes Mitarbeiters bringt all dies nicht.
Viele Kommunen haben diesen Zusammenhang erkannt. Immerhin gut jede
vierte (26,2 Prozent) will die leistungsorientierte Vergütung mittel-
bis langfristig vollständig an Zielvereinbarungen festmachen, weitere
46 Prozent prüfen diese Option.

Breite Zustimmung der Beschäftigten

Während die Einführung der leistungsorientierten Vergütung mit
vielen Bedenken und Problemen verbunden war, zeichnet sich nach gut
einem Jahr eine breite Zustimmung der Mitarbeiter zum System ab. Zwar
gab es in knapp 62 Prozent der Kommunen Einwände gegen die Verteilung
von Leistungsentgelten, allerdings kamen diese nur von zwei Prozent
der Beschäftigten. Gut jede dritte Beschwerde (34,8 Prozent) zog eine
Änderung der Zulagenverteilung nach sich.

Redaktionshinweis:

Die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist
in Deutschland mit 8.390 Mitarbeitern und einem Umsatzvolumen von
rund 1,35 Milliarden Euro eine der führenden Wirtschaftsprüfungs- und
Beratungsgesellschaften. An 28 Standorten arbeiten Experten für
nationale und internationale Mandanten jeder Größe. PwC bietet
Dienstleistungen an in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und
prüfungsnahe Dienstleistungen (Assurance), Steuerberatung (Tax) sowie
in den Bereichen Transaktions-, Prozess- und Krisenberatung
(Advisory).

Originaltext: PwC PriceWaterhouseCoopers
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8664
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8664.rss2

Pressekontakt:
Karim Schäfer
PricewaterhouseCoopers AG WPG
Corporate Communications / Presse
Tel.: (069) 95 85 - 54 35
E-mail: karim.schaefer@de.pwc.com


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