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Sicherheiten beim Immobilienübertrag - Ohne Absicherung kein Haus

Geschrieben am 26-06-2008

München (ots) - Beim Erwerb eines Eigenheims geht es nicht nur um
viel Geld, sondern auch um die Abwicklung eines vielschichtigen
Kaufvertrages. Käufer und Verkäufer sind angehalten, Vertragsmängel
oder Pannen bei der Kaufabwicklung nach Möglichkeit auszuschließen.
Andernfalls kann der Eigentumsübergang scheitern. Damit ein
rechtswirksamer Kaufvertrag zustande kommt, sollten Investoren
wissen, wie der Immobilienerwerb funktioniert und auf was dabei zu
achten ist.

Individuelle Bedingungen aushandeln

"Der Kauf einer Immobilie geschieht stets in mehreren Schritten",
erklärt Robert Anzenberger, Vorstand des bundesweit tätigen
Immobiliendienstleisters PlanetHome. Dabei sichert sich der Käufer
peu à peu die Rechte an der Immobilie, der Verkäufer im Gegenzug den
vereinbarten Kaufbetrag. Bevor es zum eigentlichen Notartermin kommt,
sollte man mit dem Verkäufer alle wesentlichen Konditionen und
Vertragsdetails aushandeln. Etwa: Welche Mängel weist das Objekt
derzeit auf? Wer beseitigt diese und wann geschieht das? Zu welchem
Zeitpunkt kann der neue Eigentümer einziehen? Wie viel soll die
Immobilie kosten und wann fließt das Geld? "Beim Aushandeln der
Vertragskonditionen und dem Besuch beim Notar kann die Mitwirkung
eines Maklers hilfreich sein", rät Anzenberger. Schließlich kenne
dieser die häufigsten Fehlerquellen sowie verborgene Fallstricke. Bei
strittigen oder unklaren Punkten könne der Makler auch zwischen den
Parteien vermitteln.

Die Mängelerfassung und -beseitigung ist häufig ein Knackpunkt bei
der Vertragsgestaltung. Als Grundprinzip gilt: Ihre Regulierung ist
Verhandlungssache. So können Mängel oder Unzulänglichkeiten am Objekt
oder Grundstück zum Beispiel über den Verkaufspreis geregelt werden.
Bei Altbauten besteht die Praxis, nur selten umfangreiche
Haftungsrechte zu übernehmen; bei neueren Eigentumswohnungen sollte
man sich vergewissern, dass für Instandhaltungsmaßnahmen ausreichend
Rücklagen vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, kann ein Ausgleich
über den Verkaufspreis erfolgen. Beim Erstellen der Mängelliste
sollten Käufer darauf achten, dass der Verkäufer zusichert, dass ihm
keine versteckten Mängel bekannt sind. Durch diese Vertragsklausel
kann der Altbesitzer auch im nachhinein noch haftbar gemacht werden.

Notar überwacht Eigentumsübergang

Sind sich beide Seiten einig, folgt der Gang zum Notar. Dieser
veranlasst die nächsten Schritte: Er beantragt die
Auflassungsvormerkung, lässt die alte Grundschuld löschen und
veranlasst die Gemeinde, auf ihr Vorkaufsrecht für das Grundstück zu
verzichten. Gemeinsam mit dem Notar oder dem Makler nimmt der Käufer
Einblick in das Grundbuch. Daraus ist zum Beispiel ersichtlich, wem
die Immobilie tatsächlich gehört und wie hoch sie aktuell belastet
ist. Ist der Grundbuchauszug unverständlich, so kann sich der Käufer
die Einzelheiten von den Experten erklären lassen. Auf diese Weise
werden nicht nur Unklarheiten beseitigt, sondern auch unangenehme
Überraschungen ausgeschlossen.

Der Eigentumsübergang geschieht durch die Umschreibung im
Grundbuch. Dieser Vorgang kann etliche Tage dauern und wird vom Notar
überwacht. Solange die Grundbuchänderung nicht geschehen ist, bleibt
der Alt-Eigentümer rechtlich gesehen Besitzer der Immobilie. Ist der
neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen, kann der Kaufpreis in
Richtung Verkäufer fließen. Mit der formalen Umschreibung befreit
sich der Alt-Eigentümer von seinen Verpflichtungen, der neue
Eigentümer tritt in seine Nachfolge. Für die einzelnen Schritte des
Eigentumsübergangs ist die Unterstützung durch Immobilienprofis
grundsätzlich anzuraten. "Makler und Notare haben die Pflicht, die
Vertragsparteien umfassend zu beraten und für eine korrekte
Abwicklung des Geschäfts zu sorgen", klärt Anzenberger auf. Das sorgt
für ein hohes Maß an Sicherheit. Wer unsicher ist, welcher Makler für
ihn der Richtige ist, der sollte nach vertraglich gebundenen Beratern
Ausschau halten, die ihre Dienste im Rahmen anerkannter
Immobilienvermittler anbieten.

Über PlanetHome
Die PlanetHome AG hat sich als einer der führenden
Immobiliendienstleister mit den Kernbereichen Vermittlung und
Finanzierung von Wohnimmobilien etabliert. Das Unternehmen
beschäftigt derzeit 380 Mitarbeiter und gehört zu den 100 besten
Arbeitgebern im deutschen Mittelstand. In der Immobilienvermittlung
gehört PlanetHome mit 65 Büros zu den führenden Anbietern
Deutschlands. Pro Jahr vermittelt der Immobiliendienstleister rund
2.200 Immobilien. Eine Vielzahl von Großbanken und
Finanzdienstleistern setzt in der Vermittlung von Immobilien auf
PlanetHome und bietet ihren Kunden dadurch einen Komplettservice rund
um die Immobilie. Das Unternehmen steht für die Kombination aus
kompetenter Beratung und modernster Technologie. Im Bereich
Immobilienfinanzierung gehört PlanetHome mit einem
Finanzierungsvolumen von 2,3 Milliarden Euro p.a. zu den drei größten
Vermittlern von privaten Baufinanzierungen in Deutschland. Neben der
TÜV-geprüften Finanzierungsplattform bietet PlanetHome seinen
Partnern professionelles Produktmanagement sowie
Multichannel-Vertriebsunterstützung. PlanetHome betreut mehr als
1.500 Filialen und ist Marktführer in der partnerbasierten
Baufinanzierung.

Weiterführende Informationen unter www.planethome.de

Originaltext: PlanetHome AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/32319
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_32319.rss2

Pressekontakt:
PlanetHome AG

Anke-Lisa Zwanzig
Team-Leitung Marketing und Presse
Münchner Straße 14
85774 München / Unterföhring
Telefon: +49 (0) 89 767 74 321
Fax: +49 (0) 89 767 74 399
anke-lisa.zwanzig@planethome.com

Nadin Sturm
Pressereferentin
Münchner Straße 14
85774 München / Unterföhring
Telefon: +49 (0) 89 767 74 319
Fax: +49 (0) 89 767 74 399
nadin.sturm@planethome.com


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