BA: Personalabbau bai der BA nicht im Interesse der Arbeitslosen
Geschrieben am 03-07-2008 |
Nürnberg (ots) - Angesichts des Abbaus der Arbeitslosigkeit in Deutschland gibt es Forderungen, das Personal der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu reduzieren. Das ist nicht im Sinne der Arbeitslosen und der anderen Menschen, die Leistungen von der BA beziehen. "Angesichts der vor uns liegenden Aufgaben plant der Vorstand der BA keinen Personal-abbau", sagte Frank-J. Weise, Vorstandsvorsitzender der BA. Rund 58.000 der derzeit knapp 100.000 Beschäftigten der BA sind im Bereich der Arbeitslosenversicherung tätig. Sie beraten, vermitteln, gewährleisten die Leistungszahlungen an Arbeitslose und Unternehmen oder sind mit Verwaltungsaufgaben betraut. Zwar hat die BA in den vergangenen Jahren durch interne Reformen Personalkapazitäten frei spielen und in die wichtigen Kernaufgabenbereiche Beratung und Vermittlung stetig umsteuern können, aber das ist noch nicht ausreichend. In Zeiten guter Konjunktur finden gut ausgebildete Arbeitnehmer in der Regel schnell wieder Arbeit, die eher arbeitsmarktfernen Arbeitsuchenden müssen dagegen intensiver betreut werden. Im Bundesschnitt kümmert sich heute eine Vermittlungsfachkraft um mindestens 140 Arbeitsuchende. Das ist bei weitem nicht optimal. Etwa 35.500 Mitarbeiter der BA arbeiten - in Kooperation mit den Kommunen - im Bereich der Grundsicherung und knapp 3.500 in den Familienkassen. Angesichts der zu bewältigenden Aufgaben und auch der zusätzlichen Belastungen durch aktuelle Gesetzesänderungen (z.B. Kinderzuschlag) ist hier ein Personalabbau undenkbar.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA) Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6776 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6776.rss2
Pressekontakt: Bundesagentur für Arbeit Presseteam Regensburger Strasse 104 D-90478 Nürnberg E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de Tel.: 0911/179-2218 Fax: 0911/179-1487
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