Situation verschärft: Kartellrechtliche Haftung von Wirtschaftsverbänden / Neues Vergleichsverfahren in Kartellfällen verunsichert Industrie und Verbände
Geschrieben am 04-07-2008 |
Bonn / Brüssel (ots) - Verbände können in vielfältiger Weise mit dem deutschen und europäischen Kartellrecht in Konflikt geraten. Ihre Haftung in diesen Fällen hat sich durch Rechtsänderungen aus den Jahren 2003 und 2004 und durch behördliche Maßnahmen aus jüngerer Zeit deutlich verschärft. Aktuell soll ein neues Vergleichsverfahren die Schlagzahl von Ermittlungen der Kartellbehörden erhöhen.
Die Europäische Kommission hat ein Vergleichsverfahren in Kartellfällen eingeführt, durch das Kartellsachen nun mit Hilfe eines vereinfachten Verfahrens behandelt werden können. Im Rahmen dieses Verfahrens optieren die Parteien nach Einsichtnahme in die Kommissionsakte dafür, ihre Beteiligung an einem Kartell einzuräumen und die Verantwortung hierfür zu übernehmen. Im Gegenzug kann die Kommission die gegen die Parteien verhängte Geldbuße um 10 Prozent reduzieren. Die Vergleichsverfahren sollen zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren beitragen und könnten die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten in Kartellsachen vor den Europäischen Gerichtshöfen verringern. Hierdurch würden bei der Kommission Ressourcen zur Bearbeitung weiterer Fälle frei, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung der Kommission (Antitrust: Commission introduces settlement procedure for cartels, Reference: IP/08/1056 vom 30. Juni 2008).
Typisch kartellrechtlich relevante Tätigkeiten von Verbänden, die nicht unbedingt bereits einen Verstoß gegen kartellrechtliche Normen darstellen müssen, sind beispielsweise: Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen Verbandsmitgliedern über sensible Marktgegebenheiten (Kapazitäten, Konditionen, Preise und Preisentwicklungen); Statistische Marktinformationssysteme (Mengen, Preise, Absatzkanäle); Verbandsempfehlungen zu wettbewerbsrelevanten Tatbeständen; Verbandsmitteilungen zu erwarteten Preiserhöhungen in der Branche.
Aus der Presseberichterstattung sind noch weitere Fälle von Wettbewerbsbeschränkenden oder verhaltenskoordinierenden Aktivitäten bekannt geworden, zu denen Verbände oft zumindest ein "Forum" geboten haben, was nach Ansicht des Europäischen Gerichts 1. Instanz bereits eine eigene Haftung des Verbandes begründen kann. Die Möglichkeit der Durchgriffshaftung von Mitgliedern für Kartellbußen, die gegen den Verband verhängt wurden, birgt Probleme. Effektive kartellrechtliche Compliance in der täglichen Verbandsarbeit beseitigt Unsicherheiten der Mitglieder und minimiert rechtliche Risiken.
In Kooperation mit der DGVM bieten die Kölner Verbände Seminare aus aktuellem Anlass ein Tagesseminar zur kartellrechtlichen Situation von Wirtschaftsverbänden an. Das Seminar findet am 24. September in Bonn statt, Informationen unter: http://kartellrecht.verbaendeseminare.de. Das Praxisseminar bietet Verbänden in kompakter Weise einen Überblick über das komplizierte Regelwerk des europäischen und des deutschen Kartellrechts und beleuchtet verbandstypische Problemfelder des Kartellrechts. Zudem erläutert es die Befugnisse der Wettbewerbsbehörden sowie Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe.
Weitere Informationen: Praxisseminar "Kartellrecht für Verbände" am 24. September 2008 in Bonn: http://kartellrecht.verbaendeseminare.de
Im Archiv des Verbändereport stehen Fachartikel zum Thema bereit: www.verbaende.com/fachartikel
Originaltext: DGVM Dt. Ges. Verbandsmanagement e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7415 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7415.rss2
Pressekontakt: Wolfgang Lietzau Geschäftsführer Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V. (DGVM) presse@dgvm.de T: (0228) 93 54 93-40
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