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Religionsfreiheit gilt für alle Ratsvorsitzender unterstreicht Bedeutung der Religionsgemeinschaften im öffentlichen Diskurs

Geschrieben am 10-07-2008

Hannover (ots) - Staat und Gesellschaft sind im öffentlichen
Diskurs auf Akteure angewiesen, die nicht nur ihr Eigeninteresse
vertreten, sondern "den Sprachlosen eine Stimme verleihen". Darauf
hat der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
(EKD), Bischof Wolfgang Huber, in einem Vortrag am Donnerstag in
Karlsruhe hingewiesen. "Die von Sachzwängen geprägte
Lebenswirklichkeit braucht Kräfte, die in Freiheit und Unabhängigkeit
am gesellschaftlichen Willensbildungsprozess mitwirken" und sich am
gemeinsamen Besten orientieren, sagte Huber am Abend beim
Jahresempfang der badischen Bischöfe für die Bundesgerichte. In
Deutschland gebe die Verfassung den Kirchen und
Religionsgemeinschaften den notwendigen Raum, in der Öffentlichkeit
zu wirken. Huber wies darauf hin, dass die korporative
Religionsfreiheit für alle Religionen gelte.

Es sei hervorzuheben, dass das Grundgesetz "nicht in einer
ausschließenden Weise die christlichen Kirchen privilegiert, sondern
ihrer grundsätzlichen Absicht nach alle religiösen Überzeugungen und
alle Religionsgemeinschaften gleich behandelt", betonte der
Ratsvorsitzende. Die deutsche Verfassungsordnung sei offen dafür,
dass auch andere Religionen von diesen Möglichkeiten der korporativen
Religionsfreiheit Gebrauch machen. "Sie können dabei auch den Status
der Körperschaft des öffentlichen Rechts erlangen." Das gelte auch
für den Islam. Doch ob sich eine Religion aus ihrem Selbstverständnis
heraus korporativer Gestaltungsmöglichkeiten bedient, liege in ihrer
eigenen Verantwortung. "Sie kann in diesem Prozess unterstützt
werden; ihr die Verantwortung für die Wahrnehmung solcher
Gestaltungsmöglichkeiten abzunehmen, wäre jedoch mit der
vorausgesetzten Freiheit der Religion nicht vereinbar." Es entspreche
dem Kern des christlichen Glaubens, die Menschenwürde, die
Menschenrechte und damit die Religionsfreiheit auch Menschen anderen
Glaubens zuzuerkennen, sagte Huber. "Deshalb respektieren die
christlichen Kirchen das Existenzrecht anderer Religionen,
einschließlich ihres Anspruchs auf ein Wirken in der
gesellschaftlichen Öffentlichkeit."

Bei der Mit-Gestaltung des öffentlichen Raumes müsse in einer
pluralen Gesellschaft auf Alleinvertretungsansprüche verzichtet
werden. "Die offene Gesellschaft westlicher Prägung birgt eine
Vielfalt von Lebensvorstellungen, Weltanschauungen und Religionen in
sich, deren Beziehungen zueinander in einem Prozess
gesellschaftlicher Auseinandersetzung und Verständigung auf der
Grundlage gegenseitiger Toleranz gestaltet werden müssen." Toleranz
meine dabei nicht, alles für richtig zu halten. "Religiöse Toleranz
in einem ernsthaften Sinn meint das Aushalten und Austragen von
Differenzen in Anerkennung der Verbindlichkeit von religiösen
Überzeugungen. Eine freiheitliche Gesellschaft, in der religiöse
Überzeugungen ernst genommen werden, braucht eine wache,
selbstbewusste Toleranz, die den Dialog einfordert, um gemeinsam
Antworten auf die für alle wichtigen Fragen zu suchen."

Hannover, 10. Juli 2008

Pressestelle der EKD
Silke Römhild

Hinweis: Den Vortrag im Wortlaut können Sie anfordern unter
presse@ekd.de.

Originaltext: EKD Evangelische Kirche in Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55310
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55310.rss2

Pressekontakt:
Evangelische Kirche in Deutschland
Hans-Christof Vetter
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: christof.vetter@ekd.de


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