TÜV Rheinland sieht Verstoß gegen Verkehrssicherheit / Sicherheit darf nicht dem EU-Führerschein zum Opfer fallen / Freie Fahrt mit neuem Führerschein problematisch
Geschrieben am 30-05-2006 |
Köln/Luxemburg (ots) - Deutsche Verkehrssünder können unter Umständen - so ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs - dauerhaft ohne Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) einen neuen Führerschein im EU-Ausland erwerben. Die TÜV Rheinland Group sieht darin einen "eklatanten Verstoß gegen die Verkehrssicherheit, wenn ein Führerschein ohne weitere Prüfung ausgehändigt wird", erklärt Dr. Karin Müller, Leiterin des Medizinisch-Psychologischen Instituts.
Dr. Müller weiter: "Die MPU wird schließlich nicht zum Spaß gemacht, sondern um extrem verkehrsauffälligen Autofahrern zu helfen, die häufig auch Probleme in anderen Lebensbereichen haben. Wir sehen uns als Anwalt des Kunden, der klare Wege aufzeichnet, um den Führerschein wieder zu bekommen."
Grund für den Verlust der Fahrlizenz kann z.B. eine Autofahrt mit mehr als 1,6 Promille sein oder Promille-Wiederholungsfahrten. Ein weiterer Anlass: Wer unter Einfluss von Drogen hinter dem Steuer erwischt wird, muss ebenfalls seine Fahreignung begutachten lassen. Schließlich fallen darunter auch notorische Raser (Punktetäter) sowie Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen im Straßenverkehr aufgefallen sind.
In dem aktuellen Fall hatte der Kläger mit Wohnsitz in Österreich nach Entzug seiner deutschen Fahrerlaubnis und Ablauf einer 18 Monate langen Sperrfrist einen neuen Führerschein in Österreich erworben. Das Landratsamt München hatte seinen Antrag auf Umschreibung der österreichischen Fahrerlaubnis in eine deutsche abgelehnt. Grund: Es bestünden seit dem Entzug Zweifel an seiner Fahreignung, die nur durch eine bestandene MPU ausgeräumt werden könnten. Dies lehnten die Luxemburger Richter mit dem Hinweis auf die abgelaufene Sperrfrist und die in Österreich erfolgte verkehrspsychologische Untersuchung ab.
Bisher gibt es nur in wenigen EU-Ländern eine mit der MPU vergleichbare Untersuchung. Es muss erreicht werden, dass die Standards der gesundheitlichen und charakterlichen Eignung in Europa angeglichen werden, um zu verhindern, dass durch Alkoholsünder Kinder oder andere Verkehrsteilnehmer zu Tode kommen.
Originaltext: TÜV Rheinland Group Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=31385 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_31385.rss2
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