GenoGyn fordert juristische Klärung durch die Standesvertretungen / Altersgrenzen beim Mammographie-Screening: Entmündigung der Frauen - Dilemma für Gynäkologen
Geschrieben am 15-07-2008 |
Köln (ots) - Die gute Nachricht: Das Mammographie-Screening ist bundesweit etabliert. Die schlechte Nachricht: Das Screening ist auf Frauen zwischen 50 und 69 Jahre beschränkt. Die Konsequenzen sind fatal, wie die Ärztliche Genossenschaft für die Praxis und für medizinisch-technische Dienstleistungen e.G. (GenoGyn) kritisiert, denn in dieser Altersgruppe entstehen nur circa 50 Prozent der Mammakarzinome. Das bedeutet, alle jüngeren und älteren Frauen sind von der röntgenologischen Prävention ausgeschlossen, obwohl rund 20 Prozent der Mammakarzinome bei Frauen unter 50 und rund 30 Prozent bei Frauen über 70 Jahren auftreten.
"Diese Situation ist mit unserem ärztlichen Gewissen unvereinbar", sagt Dr. Jürgen Klinghammer aus dem GenoGyn-Vorstand. "Wider besseres Wissen dürfen wir aufgrund der Rechtslage keine präventive Mammographie außerhalb des Screenings durchführen, denn sie gilt bei einer 50-Jährigen als dringend empfohlene Brustkrebsvorsorge, bei einer 49-Jährigen aber als Körperverletzung." In der Praxis gestaltet sich das Dilemma für den Frauenarzt folgendermaßen: "Einer beschwerdefreien 45-jährigen Patientin muss ich eine vorsorgliche Mammographie verweigern, weil keine medizinische Indikation vorliegt. Erkrankt dieselbe Patientin ein Jahr später an einem Mammakarzinom, habe ich ein Haftungsproblem. Verordne ich dagegen eine Überweisung mit einer nicht korrekten Indikation, begehe ich mit dieser so genannten 'grauen Mammographie' einen Versicherungsbetrug". Die GenoGyn fordert den Berufsverband der Frauenärzte, den Berufsverband der Deutschen Radiologen und die Ärztekammer deshalb dringend zur Klärung der Rechtslage auf. In einem offenen Brief an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) appelliert die GenoGyn, neue Verhandlungen zur freiwilligen Röntgenuntersuchung auf Selbstzahler Basis außerhalb des Mammographie-Screenings aufzunehmen. "Es muss möglich sein, dass sich eine Patientin nach entsprechender Aufklärung eigenverantwortlich für oder gegen eine röntgenologische Prävention entscheiden kann. Der jetzige Zustand kommt einer Entmündigung der Frauen gleich!", so Klinghammer.
Offener Brief an die KBV: www.genogyn-rheinland.de
Originaltext: GenoGyn Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/71405 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_71405.rss2
Pressekontakt: Kontakt: Sabine Glimm Telefon: 040 / 79 00 59 38
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