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Deutscher Lotto- und Totoblock weist Vorwürfe des Kartellamtes zurück

Geschrieben am 30-05-2006

Potsdam (ots) -

- Zwischenbescheid des Kartellamtes inhaltlich nicht
nachvollziehbar
- Kritikpunkte des Kartellamtes in krassem Widerspruch zu Urteil
des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März
- Lotto-Gesellschaften kündigen ausführliche Stellungnahme
gegenüber dem Kartellamt an

Die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB)
weisen die vom Bundeskartellamt erhobenen Vorwürfe als substanzlos
zurück. In einem Zwischenbescheid zu einem seit Ende 2005 laufenden
Verwaltungsverfahren hat das Kartellamt das Verhalten der staatlichen
Lotterieanbieter in drei Punkten wegen eines angeblich
kartellrechtswidrigen Verhaltens kritisiert und die
Lotto-Gesellschaften zu einer Stellungnahme aufgefordert. Aus Sicht
des DLTB ist keiner der drei Kritikpunkte nachvollziehbar.
"Das Kartellamt steht mit seiner Argumentation in klarem Widerspruch
zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Sportwetten vom
28. März. In diesem Urteil haben die Karlsruher Richter ausdrücklich
betont, dass ein staatlicher Anbieter vor allem das Ziel der
Spielsuchtprävention verfolgen muss", so Dr. Horst Mentrup,
Geschäftsführer von Lotto Brandenburg, der federführenden
Gesellschaft des DLTB. "Eine Ausweitung des Spielangebots - etwa
durch aggressive Werbung oder zusätzliche Annahmestellen - wurde von
den Richtern als verfassungsrechtlich bedenklich bezeichnet. Vor
diesem Hintergrund kann es doch nicht richtig sein, dass das
Bundeskartellamt nun die Lotto-Gesellschaften zu einer Zusammenarbeit
mit gewerblichen Spielvermittlern verpflichten will. Diese
Spielvermittler wollen ja gerade neue Annahmestellen in Supermärkte
oder Tankstellen eröffnen und mit massiver Werbung ihre Umsätze
ankurbeln", so Mentrup weiter.

Neben diesen grundsätzlichen Einwänden gegen die Argumentation des
Bundeskartellamtes hält der DLTB auch die einzelnen Kritikpunkte für
nicht nachvollziehbar.

So meint das Bundeskartellamt einen Verstoß darin zu sehen, dass
die Lottogesellschaften gewerbliche Spielvermittler hinsichtlich der
Annahme terrestrisch generierter Spieleinsätze boykottiert haben
sollen. Doch weder haben die Landeslottogesellschaften innerhalb des
DLTB zum Boykott gegenüber gewerblichen Spielvermittlern aufgerufen,
noch haben einzelne Lottogesellschaften wettbewerbsbeschränkende
Absprachen hinsichtlich gewerblicher Spielvermittler getroffen.
Offensichtlich stützt das Bundeskartellamt seine Vorwürfe auf die
Tatsache, dass einzelne Lottogesellschafen ihre vertraglichen
Beziehungen zu einzelnen gewerblichen Spielvermittlern beendet bzw.
nicht ausgeweitet haben. Dieses Verhalten war jedoch nach Überzeugung
der betroffenen Lottogesellschaften ordnungsrechtlich erforderlich
und steht im Einklang mit den an das staatliche Lotteriewesen
gestellten Forderungen des Bundesverfassungsgerichts.

Darüber hinaus wird den regionalen Lottogesellschaften
vorgeworfen, durch die Einhaltung des Regionalitätsprinzips eine
kartellrechtlich verbotene Gebietsabsprache getroffen zu haben.
Dieser Vorwurf ist unhaltbar. Die Beschränkung des Vertriebs jeder
Lottogesellschaft auf ihr Bundesland hat der Gesetzgeber im Rahmen
eines Staatsvertrages verankert. An diesen Staatsvertrag ist jede
Landeslottogesellschaft gebunden. Wie aus dieser Einhaltung
gesetzlicher Vorgaben kartellrechtliche Vorwürfe abgeleitet werden
können, ist nicht nachvollziehbar.

Entsprechendes gilt schließlich für den dritten Vorwurf, den das
Bundeskartellamt gegenüber den Lottogesellschaften erhebt. Für die
länderspezifische Zuweisung der überregional mit Hilfe gewerblicher
Spielvermittlung erzielter Einnahmen halten sich die
Lottogesellschaften strikt an die Vorgaben des hierfür einschlägigen
Regionalisierungsstaatvertrages. Dies ist kartellrechtlich nicht zu
beanstanden.

Die Lottogesellschaften werden innerhalb der ihnen gesetzten Frist
zu den Vorwürfen des Bundeskartellamts Stellung nehmen und sind
zuversichtlich, die kartellrechtlichen Bedenken des
Bundeskartellamtes auszuräumen.

Originaltext: ODDSET
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=62411
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_62411.rss2

Pressekontakt:
zentrale@lotto-brandenburg.de


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