Rheinische Post: Kommentar: Alleinerziehend
Geschrieben am 17-07-2008 |
Düsseldorf (ots) - Alleinerziehende gehören zu den Helden des Alltags. Sie müssen nicht nur Haushalt und Kindererziehung allein stemmen, sondern haben häufig auch wenig Geld. Daher haben viele geschluckt, als 2008 das neue Unterhaltsrecht in Kraft trat. Das beschränkt den Unterhaltsanspruch, den der Alleinerziehende - meist die Mutter - wegen der Betreuung eines Kindes gegenüber dem Ex-Partner hat, grundsätzlich auf die ersten drei Lebensjahre des Kleinen. Nun aber verlangt der Bundesgerichtshof, dass es Ausnahmen von diesem Grundsatz geben kann. Vor allem dürfe das Gesetz Frauen nicht zur Vollzeitarbeit zwingen. Das ist vernünftig. Wer keinen Kita-Platz findet, kann nicht voll arbeiten und braucht daher Geld vom Ex-Partner auch für sich. Dennoch schossen die Richter über das Ziel hinaus. Selbst wenn es einen passenden Kita-Platz gibt, muss die Mutter nicht arbeiten, sondern darf weiter den Ex-Partner für ihren Lebensunterhalt zur Kasse bitten. Das lähmt die Selbstverantwortung der Frauen. Es scheint, als würden die Richter den besten Platz für die Frau doch am Herd sehen. Da sie es zugleich den untergeordneten Gerichten überlassen, die Details zur Job-Verpflichtung festzulegen, bescheren sie dem Land zudem eine Klagewelle.
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