Zöller/Bleser: Mehrbelastung der Landwirtschaft verhindern
Geschrieben am 21-07-2008 |
Berlin (ots) - Zur Absicht des Bundesfinanzministeriums, den Bilanzierungszeitpunkt der EU-Betriebsprämie vom Ende des Kalenderjahrs auf den Stichtag der Antragstellung (15. Mai) vorzuverlegen, erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller MdB und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:
In einem Schreiben wurde der Bundesminister der Finanzen heute erneut aufgefordert, die aus unserer Sicht völlig ungerechtfertigte Vorverlegung des Bewertungszeitpunktes im Sinne der vornehmlich mittelständischen Betriebe zurückzunehmen. Es ist bedauerlich, dass alle bisher vorgebrachten berechtigten Argumente des Berufsstandes sowie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, welche die Änderung des Bewertungszeitpunktes auch rechtlich für falsch halten, keine Berücksichtigung in der Argumentation des Bundesfinanzministeriums gefunden haben.
Die vorgesehene Änderung wird für die betroffenen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus zu einer Steuermehrbelastung im Umfang von mehreren Hundert Millionen Euro und damit zu einer weiteren deutlichen Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft führen. Für das am 30. Juni zu Ende gegangene Wirtschaftsjahr 2007/2008 müssten zwei Betriebsprämien versteuert werden, obwohl nur eine Betriebsprämie in diesem Zeitraum zugeflossen ist.
Insbesondere vor dem Hintergrund der massiv gestiegenen Energiekosten und den ebenfalls deutlich gestiegenen Preisen für Betriebsmittel wie z. B. Dünge- oder Futtermittel ist eine weitere Belastung des Sektors nicht zu akzeptieren. Die im Schreiben des Bundesfinanzministeriums angekündigten Möglichkeiten (Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens für die Hälfte der Betriebsprämie 2008 bzw. Möglichkeit der Steuerstundung) sind aus unserer Sicht nicht dazu geeignet, die völlig ungerechtfertigte Belastung zu verringern.
Das Bundesfinanzministerium ist nun gefordert, schnellstmöglich ein Einvernehmen mit den Länderfinanzministerien herzustellen und die Änderung des Bilanzierungszeitpunktes zurückzunehmen.
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