BIOS setzt Zeichen im Sinne des Verbraucherschutzes - Bionade muss gesundheitsbezogene Aussagen zurücknehmen
Geschrieben am 24-07-2008 |
Düsseldorf (ots) - Das Landgericht Düsseldorf hat durch ein heute verkündetes Urteil (AZ 37 O 74/08) die einstweilige Verfügung vom 10. Juni 2008 im Verfahren zwischen den Herstellern von BIOS und Bionade bestätigt. Danach sind die Angaben über das in Bionade-Getränken enthaltene Calcium und Magnesium unzulässig. Entsprechende Bionade-Werbeaussagen auf Etiketten, Broschüren, im Internet etc. sind verboten. Bionade muss bis 2. August 2008 alle Etiketten entsprechend umgestellt haben. Das Gericht hat damit eine im Sinne des Verbraucherschutzes erlassene europäische Rechtsvorschrift, auf die sich BIOS berufen hatte - die sogenannte EG-Health-Claims-Verordnung (HCVO) -, durchgesetzt. Damit wies das Gericht den Widerspruch der Bionade GmbH gegen die bereits erlassene einstweilige Verfügung zurück. Dies ist ein wegweisendes Urteil im Dschungel von Bio und Gesundheit, um den Verbraucher noch stärker aufzuklären. In der von Bionade im März begonnenen Auseinandersetzung hat das Unternehmen nun ein weiteres Mal vor Gericht gegen BIOS verloren.
Worum geht es in der EG-Health-Claims-Verordnung (HCVO)? Die HCVO regelt die Zulässigkeit und Mindeststandards von nährwert- und gesundheitsbezogenen Aussagen bei Lebensmitteln. Wesentliche Ziele sind die Verbraucher europaweit vor Irreführung und Täuschung zu schützen und einen fairen Wettbewerb sicher zu stellen. Die Festlegungen der HCVO beruhen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen.
So wird darin u.a. auch festgelegt, welche Mindestmengen an Mineralstoffen für deren Auslobung erforderlich sind und welche Voraussetzungen die Auslobung eines Produkts mit dem Hinweis "Ohne Zuckerzusatz" erfordert. Letzteres war Gegenstand des von Bionade angestrengten und erstinstanzlich weitgehend verlorenen Prozesses vor dem Landgericht Hamburg (Urteil vom 09.05.08, Berufung in zweiter Instanz anhängig). Beide Gerichtsverfahren waren mit die ersten in Deutschland, die sich mit der Auslegung der HCVO befassten.
Welche Konsequenzen haben Urteile und HCVO für Bionade? Neben den aktuellen Änderungen von Etiketten und Werbung dürfen ca. 25 bisher verwendete Gesundheitsaussagen und einschlägige Werbeaussagen - insbesondere gegenüber Kindern und Sportlern - durch Bionade nicht mehr getroffen werden, wie z.B.:
- "Bionade ... mit viel Calcium und Magnesium. Calcium für die Knochen, Magnesium für den Kopf und die Muskeln" - "Ein Liter Bionade enthält soviel Calcium wie 12 Pfund Bananen..." - "Calcium braucht vor allem der junge Mensch..."
usw.
Ebenso sind allgemeine Hinweise auf den Gehalt von Calcium oder Magnesium einschließlich von deren "gesunden" Eigenschaften beim Getränk Bionade durch das noch nicht rechtskräftige Urteil verboten.
Welche Konsequenzen haben HCVO und Gerichtsurteile für BIOS? BIOS darf nach dem Urteil des LG Hamburg darauf hinweisen, dass BIOS ohne Zuckerzusatz hergestellt wird. Darüber hinaus darf BIOS deutlich machen, dass es gesundheitlich nicht dasselbe ist, raffinierten Kristallzucker oder natürliche Fruchtzucker aus hochwertigem Biosaft zu sich zu nehmen.
Weiterhin darf BIOS darauf hinweisen, - wie viel Zucker anderen Getränken zugesetzt wurde, - dass BIOS zudem kalorienarm nach der HCVO ist, - dass BIOS auf Säureregulatoren verzichtet und generell nur aus Mineralwasser, Biosaft, Biomalz, Bioaromen und Kohlensäure und sonst nichts besteht und - dass BIOS aus 100% Biorohstoffen hergestellt ist, da erstmals zertifizierte Bioaromen bei einem Getränk verwendet wurden.
www.bios-natur-pur.de
Originaltext: Landwert Bio Premium GmbH Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/71138 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_71138.rss2
Pressekontakt: Lars Gräning Landwert Bio Premium GmbH 03831/255-412 l.graening@nordmann.de
Volker Laengenfelder Unternehmens- und Umweltkommunikation 069/750 688-13 mail@laengenfelder.de
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