Neues Deutschland: Zum BGH-Urteil über Rauchverbot
Geschrieben am 30-07-2008 |
Berlin (ots) - Die Landesgesetzgeber haben ihre Rechnung ohne den (kleinen) Wirt gemacht: Die Ausnahmen der Nichtraucherschutzgesetze zu Gunsten der großen Gaststätten werden sich jetzt wohl in Qualm auflösen. Sieger des Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts ist neben den Herstellern von »Raucherkneipe«-Schildern die existenzgeplagte Kneipe um die Ecke ohne Zusatzraum für Raucher. Verlierer sind die Nichtraucher - allerdings nur auf den ersten Blick. Zwar wird es ihnen stinken, für ihr Bier in der Lieblingskneipe zunächst wieder mit roten Augen und womöglich gesundheitlichen Spätfolgen zu bezahlen, dennoch ist das Urteil nicht nur richtig, es ist sogar richtig gut. Die Karlsruher Richter haben nämlich nicht bloß offensichtlich unverhältnismäßige Regelungen gekippt. Sie haben viel mehr eine Frage beantwortet, die ihnen gar nicht gestellt wurde: Ja, ein striktes, ausnahmsloses Rauchverbot für alle Gaststätten wäre verfassungsgemäß. Formal besteht zwar weiter die Möglichkeit, sich dem Druck der großen Koalition aus Rauchern, Gaststättengewerbe und Zigarettenindustrie zu beugen und durch neue Ausnahmen das Qualmen am Stammtisch auch über 2009 hinaus zu erlauben. Wenn der Gesetzgeber jedoch die Rauchzeichen unserer höchsten Verfassungshüter richtig liest und den Schutz der Bevölkerung vor Passivrauchen ebenfalls als »überragend wichtiges Gemeinwohlziel« begreift, führt an einem totalen Rauchverbot in Gaststätten kein Weg vorbei.
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