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Neue Westfälische: Kommentar zum Thema: Nichtraucherschutzgesetz

Geschrieben am 30-07-2008

Bielefeld (ots) - Die Karlsruher Richter haben ein kluges Urteil
gesprochen, dass nicht von einseitiger Parteinahme für Raucher oder
Nichtraucher geprägt ist. Vielmehr beanstandet es eine
Ungleichbehandlung von Gastronomen, wenn es um die Größe einer
Lokalität geht. Nun liegt die Umsetzung des Gesetzes wieder bei den
Ländern.
Und dafür haben sie mehr Zeit bekommen als nötig. Fast eineinhalb
Jahre dürfen sie sich mit dem Thema beschäftigen. Gleiche zeitliche
Großzügigkeit hat Karlsruhe vor einem Monat gezeigt, als die
Wahlgesetzgebung als verfassungswidrig erkannt und zugleich die
Anwendung bei der nächsten Bundestagswahl 2009 noch einmal gestattet
wurde. Ein bisschen Tempo könnte nicht schaden.

Originaltext: Neue Westfälische
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65487
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65487.rss2

Pressekontakt:
Neue Westfälische
Jörg Rinne
Telefon: 0521 555 276
joerg.rinne@neue-westfaelische.de


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