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Föderalismusreform / Heimrecht muss Bundesrecht bleiben

Geschrieben am 01-06-2006

Berlin (ots) - Im Rahmen der Föderalismusreform soll künftig die
Zuständigkeit des Bundes für das Heimrecht auf die Länder übertragen
werden.

"Uns ist bisher kein einziges Argument bekannt geworden, das für
diese Verlagerung der Kompetenzen spricht und im Interesse der
Heimbewohner und -bewohnerinnen sowie der Einrichtungsträger wäre",
erklärt Rainer Brückers, Bundesgeschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt
(AWO), anlässlich der Anhörung zur Föderalismusreform im Deutschen
Bundestag am morgigen Freitag (2.06.2006). "Uns drängt sich der
Eindruck auf, dass es sich lediglich um ein politisches
Kompensationsgeschäft handelt. Sinn macht dies in der Sache an keiner
Stelle".

Dagegen finden sich nach Ansicht der AWO schwerwiegende Argumente
gegen den geplanten Schritt:

- In der über 30-jährigen Geschichte des Heimgesetzes war es
politischer Konsens, dass im Interesse des Verbraucherschutzes
bundeseinheitliche Regelungen erforderlich sind. Auch bei den
jüngsten Novellierungen von Heimgesetz und Heimmitwirkungsverordnung
standen bundeseinheitliche Regelungen nicht zur Disposition. Die
ebenfalls seit Jahren geführte Qualitätsdebatte in der stationären
Betreuung basiert auf den Mindeststandards, die das Heimgesetz und
das Pflegeversicherungsgesetz vorgeben. Beides sind Bundesgesetze,
die für eine einheitliche Qualität der stationären Betreuung im
gesamten Bundesgebiet Sorge tragen sollen. Eine Zersplitterung der
Qualitätsstandards in 16 Länderregelungen würde zu einem nicht
hinnehmbaren Rückschritt in der Qualitätsentwicklung führen.

- Das Heimgesetz legt u.a. bauliche und personelle
Mindeststandards für die Einrichtungen der Alten- und
Behindertenhilfe fest. Nach Ansicht der AWO wird ein Wettlauf um
niedrige Mindeststandards (z.B. Zimmergrößen, Mehrbettzimmer etc.)
zwischen den Bundesländern in Gang kommen. Warum sollte ein
Bundesland mit höheren kostenrelevanten Standards angesichts
chronisch leerer Kassen diese aufrechterhalten, wenn es im
Nachbarland offenbar auch billiger geht? Die Länder wären als
Gesetzgeber einerseits und als Finanzzuweiser für die
Sozialhilfeträger andererseits in einem nicht auflösbaren
Interessenskonflikt. Eine solche Spirale nach unten kann nur
verhindert werden, wenn das Heimrecht auf Bundesebene angesiedelt
bleibt.

- Mit 16 verschiedenen Länderregelungen würde ferner für
länderübergreifend tätige Träger ein Übermaß an bürokratischen
Erfordernissen aufgebaut, die im glatten Widerspruch zum
Bürokratieabbauversprechen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung
stehen. In diesem Zusammenhang muss man sehen, dass Teile des
Heimrechts ("Ziele des Heimgesetzes" sowie "Heimvertragsgestaltung")
in jedem Fall einer bundeseinheitlichen Regelung bedürfen. Es kann
kein Beitrag zur Deregulierung und Transparenz sein, wenn der
zivilrechtliche Teil durch Überführung in das BGB auf der Bundesebene
verbleibt, während der ordnungsrechtliche Teil auf die Länder
übertragen wird.

"Wir wollen, dass die Heimbewohner und -bewohnerinnen in allen 16
Ländern dieselben Rahmenbedingungen zur Gestaltung ihrer
Lebensverhältnisse vorfinden. Ein Sozialleistungswettbewerb nach
unten zu Lasten der stationär betreuten älteren Menschen muss
verhindert werden. Deshalb muss die Zuständigkeit für das Heimrecht
in der Bundeskompetenz bleiben", so AWO-Bundesgeschäftsführer Rainer
Brückers.


Originaltext: Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=15839
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_15839.rss2

Pressekontakt:

AWO-Bundesverband
Pressestelle
Tel.: 0228-66850
Email: presse@awo.org


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