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ots.Audio: Vorteil für Frauen im Rentenrecht - die Altersrente für Frauen

Geschrieben am 11-08-2008

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Je älter wir werden, desto mehr beschäftigen wir uns damit, wie
viel Rente wir später bekommen. Gerade Frauen haben häufig
Unterbrechungen in ihrem Berufsleben und können deswegen weniger
Versicherungsbeiträge einzahlen. Das liegt zum Beispiel daran, dass
sie häufig die Kinder erziehen oder Angehörige pflegen. Doch auch
diese Zeiten wirken sich positiv auf die Rente aus. Wir sprechen
darüber mit Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der
Deutschen Rentenversicherung Bund:

Herr Theil, gibt es denn eine besondere Altersrente für Frauen?
O-Ton 20 sec: Ja, so ist es. In der gesetzlichen Rentenversicherung
gibt es aktuell fünf Arten von Altersrenten mit ganz
unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen. Sie können
selbstverständlich alle auch von Frauen beansprucht werden. Doch eine
ist allein für Frauen reserviert: "Die Altersrente für Frauen".

Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um diese Rente zu
bekommen?
O-Ton 20 sec: Die Frauen müssen vor dem 1. Januar 1952 geboren und
mindestens 60 Jahre alt sein. Zweitens müssen sie eine
Mindestversicherungszeit von 15 Jahren erfüllt haben und drittens
mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge nach ihrem 40. Geburtstag
nachweisen.

Das klingt sehr kompliziert. Was sind denn Pflichtbeiträge genau?
O-Ton 24 sec: Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung werden
vorwiegend aus einer versicherten Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit
gezahlt. Auch für Zeiten einer Kindererziehung oder des Erhalts von
Sozialleistungen, wie etwa Arbeitslosengeld, entstehen
Pflichtbeitragszeiten. Das gilt auf Antrag auch bei der nicht
erwerbsmäßigen Pflege einer pflegebedürftigen Person.

Wann beginnt denn diese Rente?
O-Ton 54 sec: Die Altersrente für Frauen kann frühestens ab dem 60.
Lebensjahr bezogen werden - aber nur noch mit Abschlägen, denn auch
hier ist die Altersgrenze zwischenzeitlich auf 65 Jahre angehoben
worden. Für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme dieser
Altersrente muss ein Rentenabschlag von 0,3 Prozent in Kauf genommen
werden, maximal 18 Prozent. Frauen des Jahrgangs 1948 werden in
diesem Jahr 60 Jahre alt und könnten - bei Erfüllung aller sonstigen
Voraussetzungen - in diesem Jahr die Rente mit dem maximalen Abschlag
von 18 Prozent monatlich erhalten.
Für die Geburtsjahrgänge 1952 und jünger gibt es diese Rentenart
nicht mehr.

Und wo kann ich mich beraten lassen?

O-Ton 35 sec: Entscheidungshilfen für die Beantragung der
richtigen Altersrente mit oder ohne Abschlag geben die fachkundigen
Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung kostenlos in den
wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen. Alle Adressen findet
man auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de. Am
bundesweiten Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter
0800 1000 4800 können Versicherte kostenlos weitere Informationen
erhalten.

Herzlichen Dank Ulrich Theil von der Deutschen Rentenversicherung
Bund.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Gabriele Chlopczik
______________________________________
Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
Ruhrstr. 2, 10709 Berlin / Postanschrift: 10704 Berlin
fon: +49 30 865-36750
fax: +49 30 865-27379
D2 : +49 172 3821705
m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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