ots.Audio: Vorteil für Frauen im Rentenrecht - die Altersrente für Frauen
Geschrieben am 11-08-2008 |
Berlin (ots) -
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Je älter wir werden, desto mehr beschäftigen wir uns damit, wie viel Rente wir später bekommen. Gerade Frauen haben häufig Unterbrechungen in ihrem Berufsleben und können deswegen weniger Versicherungsbeiträge einzahlen. Das liegt zum Beispiel daran, dass sie häufig die Kinder erziehen oder Angehörige pflegen. Doch auch diese Zeiten wirken sich positiv auf die Rente aus. Wir sprechen darüber mit Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:
Herr Theil, gibt es denn eine besondere Altersrente für Frauen? O-Ton 20 sec: Ja, so ist es. In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es aktuell fünf Arten von Altersrenten mit ganz unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen. Sie können selbstverständlich alle auch von Frauen beansprucht werden. Doch eine ist allein für Frauen reserviert: "Die Altersrente für Frauen".
Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um diese Rente zu bekommen? O-Ton 20 sec: Die Frauen müssen vor dem 1. Januar 1952 geboren und mindestens 60 Jahre alt sein. Zweitens müssen sie eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren erfüllt haben und drittens mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge nach ihrem 40. Geburtstag nachweisen.
Das klingt sehr kompliziert. Was sind denn Pflichtbeiträge genau? O-Ton 24 sec: Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung werden vorwiegend aus einer versicherten Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit gezahlt. Auch für Zeiten einer Kindererziehung oder des Erhalts von Sozialleistungen, wie etwa Arbeitslosengeld, entstehen Pflichtbeitragszeiten. Das gilt auf Antrag auch bei der nicht erwerbsmäßigen Pflege einer pflegebedürftigen Person.
Wann beginnt denn diese Rente? O-Ton 54 sec: Die Altersrente für Frauen kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr bezogen werden - aber nur noch mit Abschlägen, denn auch hier ist die Altersgrenze zwischenzeitlich auf 65 Jahre angehoben worden. Für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme dieser Altersrente muss ein Rentenabschlag von 0,3 Prozent in Kauf genommen werden, maximal 18 Prozent. Frauen des Jahrgangs 1948 werden in diesem Jahr 60 Jahre alt und könnten - bei Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen - in diesem Jahr die Rente mit dem maximalen Abschlag von 18 Prozent monatlich erhalten. Für die Geburtsjahrgänge 1952 und jünger gibt es diese Rentenart nicht mehr.
Und wo kann ich mich beraten lassen?
O-Ton 35 sec: Entscheidungshilfen für die Beantragung der richtigen Altersrente mit oder ohne Abschlag geben die fachkundigen Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung kostenlos in den wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen. Alle Adressen findet man auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de. Am bundesweiten Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 können Versicherte kostenlos weitere Informationen erhalten.
Herzlichen Dank Ulrich Theil von der Deutschen Rentenversicherung Bund.
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben an desk@newsaktuell.de.
Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2
Pressekontakt: Gabriele Chlopczik ______________________________________ Deutsche Rentenversicherung Bund Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation Ruhrstr. 2, 10709 Berlin / Postanschrift: 10704 Berlin fon: +49 30 865-36750 fax: +49 30 865-27379 D2 : +49 172 3821705 m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de
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